In dieser Anleitung erfahren Sie, welche Aufgaben und Kontrollen zum Jahresende 2025 im Lohnprogramm miruSocial notwendig sind, welche Arbeiten im Dezember erfolgen müssen und was vor der Januar-Lohnverarbeitung vorzubereiten ist.
| Wichtig: Die Anleitung für die Durchführung der Lohnmeldungen per E-Transfer (Stichtag: 30. Januar 2026) erfolgt anfangs Januar 2026 (siehe Fahrplan "Übersicht Kommunikation der Jahresendarbeiten"). |
Arbeiten bei der Lohnverarbeitung Dezember
- Prüfen Sie die L-GAV-Vollzugskosten: Überprüfen Sie, ob die Arbeitnehmerabzüge vorgenommen wurden
- Prüfen Sie die berufliche Vorsorge (BVG): Überprüfen der Eintrittsschwelle und Nachbuchen der Abzüge
- Prüfen Sie die Unfallversicherung (UVG): Überprüfen Sie anhand des Lohnkontos (Position 3000 11), ob die gearbeiteten Stunden im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche resp. 32 Std. pro Monat betragen. Kontaktieren Sie den Support, wenn ein Mitarbeitender die Beitragspflicht für die NBU nicht erfüllt und Ihr Unfallversicherer eine nachträgliche Korrektur zulässt. Wir werden die Korrekturpositionen aktivieren, damit Sie die Abzüge anschliessend entsprechend korrigieren können.
- Prüfen Sie geringfügige Anstellungen: Überprüfen Sie anhand des Lohnkontos, ob der jährliche AHV-Bruttolohn unterhalb von CHF 2‘500.– liegt. Kontaktieren Sie den Support, wenn der Jahreslohn CHF 2‘500.– übersteigt, damit wir die Korrekturpositionen aktivieren und Sie die Abzüge anschliessend entsprechend korrigieren können.
Arbeiten nach Abschluss der Lohnperiode Dezember
Hinweis: Die Periode Dezember 2025 kann nach Erstellen der ELM im E-Transfer durch uns nicht mehr geöffnet werden. Bitte prüfen Sie deshalb den Monat Dezember 2025 sorgfältig. Allfällige Korrekturen fürs Buchungsjahr 2025 müssen danach im 2026 vorgenommen werden bzw. schriftlich bei der Ausgleichs- und Pensionskasse sowie den Steuerämtern nachgemeldet werden.
- Lohnmeldung für alle Sozialversicherungen bis spätestens am 30. Januar 2026 durchführen
- Lohnausweise drucken und übermitteln
- Erstellen des Lohnkontos / Lohnrekap zu Revisionszwecken
Arbeiten vor der Januarlohnverarbeitung
Anpassungen fürs Folgejahr können Sie direkt bei den Mitarbeiterdaten unter den Lohnbestandteilen
vornehmen. Duplizieren Sie dazu die Lohnbestandteile und geben Sie bei gültig ab «01.2026» ein.
- Wie wird eine Lohnerhöhung korrekt erfasst?
- Vertragswechsel: Wie kann ich jemand von Stunden- in Monatslohn umstellen?
- Wie kann ich nachträglich eine wiederkehrende Lohnart hinzufügen?
- Überprüfen Sie bei den Mitarbeitenden die BVG-Beitragspflicht. Wenn Sie erwarten, dass die Eintrittsschwelle (CHF 22'680.- / Jahr) unter- bzw. überschritten wird, passen Sie die Lohnart 550 entsprechend an.
- Überprüfen Sie bei Aushilfen die NBU-Beitragspflicht. Wenn Sie erwarten, dass der Mitarbeitende im Durchschnitt mehr bzw. weniger als 8 Stunden pro Woche resp. 32 Stunden pro Monat arbeitet, passen Sie die Anstellungsart entsprechend an.
- Tarifmutationen: Bitte überprüfen Sie Ihre KTG- und UVG - Prämiensätze.
- Einpflegen der L-GAV - Vollzugskosten für 2026.