Diese Anleitung richtet sich an Anwender:innen von MiruSocial, die prüfen möchten, ob für einen Mitarbeitenden Beiträge an die berufliche Vorsorge BVG abgerechnet werden müssen und wie fehlende Beiträge korrekt nachbeet werden.
BVG-Pflicht prüfen
Prüfen Sie den durchschnittlichen Lohn des Mitarbeitenden.
Eine BVG-Pflicht besteht, wenn:
der durchschnittliche Monatslohn mindestens CHF 1'890 beträgt oder
der Jahreslohn mindestens CHF 22'680 beträgt.
Diese Beträge entsprechen der gesetzlichen Eintrittsschwelle.
Wird die Eintrittsschwelle erreicht oder überschritten, muss ein BVG-Abzug vorgenommen werden.
Auswertung erstellen
Um zu prüfen, ob ein Mitarbeitender korrekt der Pensionskasse BVG unterstellt ist, erstellen Sie eine Auswertung im Lohnprogramm.
Öffnen Sie im Lohnprogramm den Bereich Auswertungen.
Wählen Sie den Bereich Auswertungen Versicherung.
Legen Sie im Filter den gewünschten Zeitraum fest:
von Monat und Jahr
bis Monat und Jahr
Wählen Sie bei Bedarf einen bestimmten Mitarbeitenden aus.
Aktivieren Sie im Bereich Report die Option Berufliche Vorsorge.
Drucken Sie die Auswertung
Auswertung prüfen
Prüfen Sie in der Auswertung, ob für den Mitarbeitenden BVG-Beiträge ausgewiesen sind.
Vergleichen Sie die ausgewiesenen BVG-Beträge mit dem Lohn des Mitarbeitenden.
Wenn der durchschnittliche Monatslohn von CHF 1'890 oder der Jahreslohn von CHF 22'680 erreicht oder überschritten wird, muss ein BVG-Abzug vorhanden sein.
Ist kein BVG-Abzug ersichtlich, obwohl die Eintrittsschwelle erreicht wurde, müssen die fehlenden Beiträge nachbelastet werden.
Fehlende BVG-Beiträge nachbelasten
Wenn BVG-Beiträge im laufenden Jahr nicht korrekt abgerechnet wurden, gehen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie im Mitarbeiterstamm das Register Lohnbestandteile.
Duplizieren Sie die bestehenden Lohnbestandteile.
Setzen Sie bei Gültig ab den Monat Dezember des aktuellen Jahres.
Korrektur der BVG-Versicherung erfassen
Fügen Sie mit dem Plus-Symbol eine neue Lohnart hinzu.
Wählen Sie die Lohnart 595 Korrektur Versicherung.
Wählen Sie die Option Korrektur BVG-Versicherung.
Erfassen Sie den fehlenden BVG-Abzug.
Terminieren Sie die Korrektur auf den Monat Dezember.
BVG-Beträge rückerstatten
Wenn zu hohe BVG-Beiträge abgerechnet wurden, können diese korrigiert werden.
Erfassen Sie den Betrag mit einem Minuszeichen.
Die Rückerstattung wird im Dezember berücksichtigt.
Wichtige Hinweise
Die Nachbelastung erfolgt immer gesammelt im Dezember.
Prüfen Sie vor der Korrektur, ob der Mitarbeitende während des gesamten Jahres BVG-pflichtig war.
Änderungen wirken sich direkt auf die Jahresabrechnung der Pensionskasse aus.