Wie ist die korrekte Einstellung zur Berechnung des Bruttolohn bei einer Arbeitsunfähigkeit?

  • Aktualisiert

Damit bei einer Arbeitsunfähigkeit der korrekte Bruttolohn berechnet wird, sind die Grundeinstellungen im "Mitarbeiterstamm" unter "Lohnbestandteile/Bruttolohn" wie folgt vorzunehmen:

Stundenlöhner:

1 = Vormonat gem. L-GAV: "Bei variablen Löhnen und unregelmässigem Arbeitspensum ist vom Durchschnittslohn der vorangehenden Anstellungsdauer, höchstens aber von 12 Monaten auszugehen (Art. 8/2 L-GAV)." 

Monatslöhner:

2 = Festlohn aktueller Monat - Art. 8/1 L-GAV

Hinweis: Siehe auch im Schulungshandbuch Punkt 3.8 Lohnbestandteile Punkt 5

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