Wurden Ferien oder Feiertage falsch erfasst oder auf der Lohnabrechnung nicht korrekt berücksichtigt, hängt das Vorgehen davon ab, wie die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter geführt wird.
Werden Ferien- oder Feiertagsentschädigungen gar nicht berechnet? Prüfen Sie zuerst die Grundeinstellung im Mitarbeiterstamm. Das Vorgehen finden Sie im Beitrag «Wie erfasse ich Ferien- und Feiertagsentschädigungen?».
Welche Korrektur möchten Sie vornehmen?
- Stundenlohn: Muss eine Ferien- oder Feiertagsentschädigung nachträglich ergänzt werden, wird die Berechnungsbasis der entsprechenden Lohnposition direkt in der Lohnabrechnung angepasst.
- Monatslohn: Wurden Ferien oder Feiertage zu viel oder zu wenig ausbezahlt, erfolgt die Korrektur über die Liste Monatstotal.
- Total mit Dienstplan: Wurden Ferien oder Feiertage falsch erfasst, werden die effektiven Zeiten beziehungsweise der entsprechende Saldo korrigiert.
Wie ergänze ich Ferien- oder Feiertagsentschädigungen bei Mitarbeitenden im Stundenlohn?
Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn wird die Ferien- und Feiertagsentschädigung auf Basis der geleisteten Stunden berechnet. Muss eine Entschädigung nachträglich ergänzt werden, kann die Berechnungsbasis der entsprechenden Lohnposition in der aktuell offenen Lohnabrechnung angepasst werden.
- Öffnen Sie die betreffende Lohnabrechnung.
- Öffnen Sie die entsprechende Lohnposition für die Ferien- oder Feiertagsentschädigung.
- Aktivieren Sie die Festeingabe und ergänzen Sie die fehlende Berechnungsbasis.
- Berechnen beziehungsweise aktualisieren Sie die Lohnabrechnung.
- Prüfen Sie den Betrag der Ferien- beziehungsweise Feiertagsentschädigung.
Weitere Informationen zur Bearbeitung einzelner Lohnpositionen finden Sie im Beitrag «Wie bearbeite ich eine Lohnabrechnung?».
Wie korrigiere ich Ferien oder Feiertage bei Mitarbeitenden im Monatslohn?
Bei Mitarbeitenden im Monatslohn können zu viel oder zu wenig ausbezahlte Ferien beziehungsweise Feiertage über die Liste Monatstotal korrigiert werden.
Zu wenig Ferien oder Feiertage wurden ausbezahlt
- Öffnen Sie die Liste Monatstotal.
- Suchen Sie die betreffende Mitarbeiterin oder den betreffenden Mitarbeiter.
- Tragen Sie den fehlenden Wert bei Ferien beziehungsweise Feiertagen nach.
- Berechnen Sie die Lohnabrechnung erneut.
- Prüfen Sie die korrigierte Lohnabrechnung.
Zu viele Ferien oder Feiertage wurden ausbezahlt
Wurde eine Auszahlung zu hoch berücksichtigt, erfassen Sie den zu korrigierenden Wert in der Liste Monatstotal als Minuswert.
- Öffnen Sie die Liste Monatstotal.
- Suchen Sie die betreffende Mitarbeiterin oder den betreffenden Mitarbeiter.
- Tragen Sie den zu korrigierenden Wert bei Ferien beziehungsweise Feiertagen als Minuswert ein.
- Berechnen Sie die Lohnabrechnung erneut.
- Prüfen Sie die korrigierte Lohnabrechnung.
Werden die erfassten Werte anschliessend nicht auf der Lohnabrechnung angezeigt, beachten Sie den Beitrag «Warum erscheinen die Einträge der Liste Monatstotal nicht auf der Lohnabrechnung?».
Für rechtliche Abklärungen wenden Sie sich an den Rechtsdienst von GastroSuisse.
Wie korrigiere ich Ferien oder Feiertage bei Total mit Dienstplan?
Die Lohnperiode ist noch offen
Wurden in einer offenen Lohnperiode Ferien oder Feiertage falsch erfasst, prüfen Sie zuerst die effektiven Zeiten im Dienstplan.
Ist bei den effektiven Zeiten die Einstellung «Manuell» aktiviert, haben die dort hinterlegten Werte Vorrang. Spätere Änderungen im Dienstplan werden für diesen Tag nicht automatisch übernommen.
- Öffnen Sie die effektiven Zeiten des betreffenden Tages mit einem Rechtsklick auf eines der weissen Felder.
- Entfernen Sie den Haken bei «Manuell», wenn die Werte wieder aus dem Dienstplan übernommen werden sollen.
- Erfassen beziehungsweise korrigieren Sie den betreffenden Tag im Dienstplan.
- Prüfen Sie die übernommenen Ferien- oder Feiertagswerte und den entsprechenden Saldo.
Alternativ können Sie die Ferien- oder Feiertagswerte direkt bei den effektiven Zeiten erfassen. In diesem Fall bleibt «Manuell» aktiviert und spätere Änderungen im Dienstplan werden für diesen Tag weiterhin nicht automatisch übernommen.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag «Wie passe ich die effektiven Arbeitszeiten im Dienstplan an?».
Die fehlerhafte Buchung stammt aus einer abgeschlossenen Lohnperiode
Kann die ursprüngliche Erfassung nicht mehr korrigiert werden, weil die betreffende Lohnperiode bereits abgeschlossen wurde, muss der Ferien- oder Feiertagssaldo korrigiert werden.
Ob eine abgeschlossene Lohnperiode nochmals geöffnet werden kann, hängt davon ab, ob bereits Daten über E-Transfer übermittelt wurden. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag «Wann kann eine Lohnperiode wieder geöffnet werden?».
Ist eine Wiederöffnung nicht möglich, nehmen Sie die notwendige Korrektur in einer späteren Lohnperiode vor. Ändern Sie nicht einfach eine Lohnposition auf der Lohnabrechnung, wenn der zugrunde liegende Ferien- oder Feiertagssaldo falsch ist.
Hinweise
Saldo und Auszahlung sind nicht dasselbe
Ein falscher Ferien- oder Feiertagssaldo und eine falsche Ferien- oder Feiertagsentschädigung müssen unterschiedlich korrigiert werden.
- Ist der Saldo falsch, korrigieren Sie die Zeiterfassung beziehungsweise nehmen Sie eine Saldoanpassung vor.
- Ist die Auszahlung bei Monatslohn falsch, erfolgt die Korrektur über die Liste Monatstotal.
- Ist die Entschädigung bei Stundenlohn falsch, korrigieren Sie die entsprechende Lohnposition direkt in der Lohnabrechnung.
Bei einem Austritt beachten Sie zusätzlich den Beitrag «Wie zahle ich Saldi aus?».
13. Monatslohn nach einer Korrektur kontrollieren
Haben Sie Ferien- oder Feiertagsentschädigungen nachträglich korrigiert, prüfen Sie anschliessend auch den 13. Monatslohn.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag «Wie zahle ich den 13. Monatslohn aus?».
Lohnabrechnung kontrollieren
Berechnen oder aktualisieren Sie die Lohnabrechnung nach jeder Korrektur und prüfen Sie, ob Ferien, Feiertage, Saldi und die daraus resultierenden Beträge korrekt ausgewiesen werden.