In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die BVG-Beitragsbefreiung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit in miruSocial erfassen und bereits abgerechnete BVG-Prämien einmalig auf der Lohnabrechnung korrigieren.
Beachten Sie für den Beginn und die Dauer der Beitragsbefreiung die Angaben auf den Beitragsabrechnungen der Pensionskasse.
Vorgehen
1. BVG-Beitragsbefreiung im Mitarbeiterstamm erfassen
- Öffnen Sie den gewünschten Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie zu Lohnbestandteile.
- Duplizieren Sie den aktuell gültigen Datensatz und erfassen Sie im Feld Gültig ab das Datum, ab dem die Beitragsbefreiung gilt.
- Öffnen Sie im duplizierten Datensatz das Raster Lohnpositionen.
- Suchen Sie die Position 550 – Berufliche Vorsorge und öffnen Sie diese mit dem Bleistift-Symbol.
- Wählen Sie die Subposition 102 – PK-Befreiung bei AUF > 90 Tage.
- Speichern Sie die Änderung mit dem grünen Haken und anschliessend den duplizierten Datensatz der Lohnbestandteile.
2. Bereits abgerechnete BVG-Prämien einmalig korrigieren
Wurden während der Arbeitsunfähigkeit zu hohe oder zu tiefe BVG-Prämien abgerechnet, erfassen Sie die Korrektur einmalig auf der aktuellen Lohnabrechnung.
- Öffnen Sie die entsprechende Lohnabrechnung.
- Erfassen Sie mit «+» einen neuen Datensatz.
- Wählen Sie die Lohnposition 595 – Korrektur Versicherungen.
- Wählen Sie die Subposition 5 – Korrektur BVG Versicherung.
- Aktivieren Sie die Option Festeingabe.
- Erfassen Sie den Korrekturbetrag:
- Verwenden Sie ein Minuszeichen (-), wenn dem Mitarbeitenden ein Betrag zurückerstattet werden soll.
- Erfassen Sie einen positiven Betrag, wenn eine Nachbelastung vorgenommen werden soll.
- Erfassen Sie im Textfeld eine Erläuterung für den Mitarbeitenden. Dieser Text erscheint auf der Lohnabrechnung.
- Bestätigen Sie die Eingabe mit dem grünen Haken.
- Kontrollieren Sie anschliessend die Darstellung und Berechnung der BVG-Korrektur auf der Lohnabrechnung.
Hinweise
- Die einmalige Korrektur auf der Lohnabrechnung ersetzt die korrekte Einstellung der Lohnposition 550 im Mitarbeiterstamm nicht.
- Wenn die Beitragsbefreiung endet, aktivieren Sie den BVG-Abzug gemäss dem Beitrag «Wie aktiviere ich den BVG-Abzug wieder?».
- Weitere Informationen zur Korrekturlohnart finden Sie im Beitrag «Was ist die Lohnposition Korrektur Versicherungen (595) ?».
- Weitere Informationen zur Beitragsbefreiung finden Sie im Merkblatt «Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall».