Einleitung
In der Lohnverarbeitung können Sie die Lohnabrechnung einer mitarbeitenden Person direkt bearbeiten. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Lohnpositionen anzupassen oder zu ergänzen sowie zusätzliche Informationen auf der Lohnabrechnung zu hinterlegen. Die Bearbeitung ist nur in der aktuell offenen Lohnperiode möglich. Sobald eine Lohnperiode abgeschlossen ist, können Lohnabrechnungen nicht mehr direkt bearbeitet werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Lohnabrechnung öffnen
- Öffnen Sie die Checkliste des aktuellen Lohnlaufs.
- Klicken Sie auf «Lohnabrechnung kontrollieren» und führen «Starte Aktion aus»
- Wählen Sie die gewünschte mitarbeitende Person aus.
- Die Lohnabrechnung wird geöffnet.
Lohnpositionen bearbeiten
- Erfassen Sie eine neue Position mit dem «Plus».
- Wählen Sie die entsprechnde Position und sub. Position
- Tragen Sie den gewünschten Betrag oder Faktor ein.
- Speichern Sie Ihre Änderungen mit dem grünen Hacken.
Eine Übersicht der verfügbaren Lohnpositionen und deren Verwendungszweck finden Sie im Beitrag «Welche Positionen gibt es in der Lohnabrechnung?».
Text auf der Lohnabrechnung erfassen
- wählen Sie die Position an welche sie beschriften möchten.
- Berabeiten Sie mit dem Bleistift die entsprechende Position.
- Aktivieren Sie das Textfeld.
- Erfassen Sie den gewünschten Text.
- Speichern Sie die Eingabe mit dem grünen Hacken.
Änderungen kontrollieren
- Berechnen Sie die Lohnabrechnung neu.
- Kontrollieren Sie die angepassten Beträge und Positionen.
- Prüfen Sie, ob der erfasste Text korrekt angezeigt wird.
Hinweise
- Änderungen wirken sich direkt auf die aktuelle Lohnabrechnung aus.
- Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung nach jeder Anpassung erneut.
- Bei mehreren Änderungen empfiehlt es sich, die Lohnabrechnung zwischenzeitlich neu zu berechnen.
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Lohnabrechnungen können nur innerhalb der aktuell offenen Lohnperiode bearbeitet werden. Nach Abschluss der Lohnperiode sind direkte Anpassungen auf der Lohnabrechnung nicht mehr möglich.
- Weitere Informationen finden Sie im Artikel «Wann kann eine Lohnperiode wieder geöffnet werden?».