Mit der Verpflegungspauschale können Sie pauschale Verpflegungskosten als wiederkehrenden Lohnbestandteil hinterlegen. Die Pauschale wird dadurch bei der Lohnverarbeitung automatisch berücksichtigt.
Damit frühere Lohnabrechnungen unverändert bleiben, duplizieren Sie den bestehenden Datensatz der Lohnbestandteile und hinterlegen die Änderung mit einer neuen Gültigkeit ab der offenen Lohnperiode.
Vorgehen
Neuen Datensatz der Lohnbestandteile erstellen
- Öffnen Sie den gewünschten Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie in den Bereich Lohnbestandteile.
- Duplizieren Sie den aktuell gültigen Datensatz. Dadurch werden die bisherigen Lohnpositionen in den neuen Datensatz übernommen.
- Erfassen Sie im duplizierten Datensatz das Datum, ab welchem die Verpflegungspauschale berücksichtigt werden soll, im Feld Gültig ab. Das Datum muss in der offenen Lohnperiode liegen.
- Speichern Sie den duplizierten Datensatz.
Verpflegungspauschale erfassen
- Öffnen Sie im duplizierten Datensatz den Bereich Lohnpositionen.
- Klicken Sie auf + Neuer Datensatz.
- Erfassen Sie bei Position die Nummer 660 – Verpflegung.
- Wählen Sie bei Subposition die Nummer 15 – Verpflegung Pauschale.
- Erfassen Sie den Betrag der Verpflegungspauschale.
- Wählen Sie bei Periodizität die Einstellung immer.
- Speichern Sie die Lohnposition mit OK.
- Speichern Sie anschliessend den Datensatz der Lohnbestandteile.
Verpflegungspauschale kontrollieren
Berechnen Sie die Lohnabrechnung der betroffenen Person neu und kontrollieren Sie, ob die Verpflegungspauschale ab dem gewählten Gültig-ab-Datum korrekt berücksichtigt wird.
Weitere Informationen
Informationen zur Unterscheidung zwischen wiederkehrenden und einmaligen Lohnbestandteilen finden Sie im Beitrag «Wo erfasse ich fixe und variable Lohnbestandteile?».
Eine Übersicht über die verfügbaren Unterpositionen finden Sie im Beitrag «Was ist die Lohnposition Verpflegung (660)?».