Wie nehme ich eine rückwirkende Lohnanpassung mit der Funktion «Duplizieren» vor?

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Da abgeschlossene Lohnmonate nicht mehr direkt verändert werden können, wird für rückwirkende Lohnanpassungen der bestehende Lohneintrag dupliziert, ein neues Gültigkeitsdatum gesetzt und die gewünschte Änderung in einer offenen oder zukünftigen Abrechnungsperiode erfasst. Diese Anleitung zeigt, wie dabei vorzugehen ist – etwa bei Anpassungen des Bruttolohns, von L-GAV-Abzügen oder der BVG-Pflicht.

Um Änderungen/Anpassungen bei Lohnbestandteilen (Bruttolohn, Lohnpositionen) vorzunehmen, duplizieren Sie den bestehenden Datensatz mit dem Duplizieren - Symbol .

Als nächstes definieren Sie das Datum "gültig ab". Als Standard wird immer der aktuelle Kalendermonat gesetzt. Wählen Sie die gewünschte Periode aus (aktueller Lohnmonat) oder das Datum in der Zukunft. 

Das System resp. die Lohnabrechnung berücksichtigt immer die Daten des aktuellsten Datensatzes. 

Speichern Sie die Auswahl mit dem grünen Haken.

Hinweis: Falls der Datensatz angeklickt wird anstatt zu duplizieren, müssen alle Daten erneut eingegeben werden (nicht empfohlen).

Zusammenfassend:

1. Datensatz duplizieren

2. Datum gültig ab

3. Speichern mit grünem Häkchen

4. Mit dem Bleistift bearbeiten - und die gewünschte Anpassung vornehmen

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