Wenn Mitarbeitende ein Geschäftsauto auch privat nutzen dürfen, muss der Privatanteil korrekt im Lohn abgebildet werden. In miruSocial erfolgt dies über einen Lohnbestandteil als Zulage mit anschliessender Aufrechnung als Abzug. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Privatanteil eines Geschäftsautos korrekt erfassen.
Vorgehen
1. Mitarbeiterstamm öffnen
- Navigieren Sie zum entsprechenden Mitarbeitenden.
- Gehen Sie zu Lohndaten/Lohnbestandteile
2. Privatanteil als Zulage erfassen
- Wechseln Sie in den Bereich Lohnpositionen
- Fügen Sie einen neuen Lohnbestandteil hinzu.
- Wählen Sie 200 15 Diverse Zulagen / Privatanteil Geschäftsauto.
- Erfassen Sie den monatlichen Privatanteil in CHF.
- Legen Sie fest, ab wann der Lohnbestandteil gültig ist.
- Speichern Sie den Eintrag.
Der Privatanteil wird nun zum Bruttolohn hinzugerechnet und korrekt sozialversicherungspflichtig behandelt.
3. Privatanteil als Abzug aufrechnen
- Bleiben Sie im Bereich Lohnbestandteile.
- Fügen Sie einen weiteren Lohnbestandteil hinzu.
- Wählen Sie 600 15 Weitere Abzüge / Ausgleich Privatanteil Geschäftsauto.
- Erfassen Sie denselben Betrag wie bei der Zulage.
- Verwenden Sie denselben Gültigkeitszeitraum.
- Speichern Sie den Eintrag.
Der Betrag wird wieder vom Nettolohn abgezogen, sodass keine effektive Auszahlung erfolgt.
Hinweise
- Zulage und Abzug müssen betragsgleich sein.
- Die Aufrechnung ist notwendig, damit der Privatanteil steuer‑ und sozialversicherungspflichtig ist.
- Der Abzug beeinflusst den Nettolohn, nicht aber die Bemessungsgrundlagen.