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Wo erfasse ich fixe und variable Lohnbestandteile?

  • Aktualisiert

Ob eine Lohnposition im Mitarbeiterstamm oder direkt in der Lohnabrechnung erfasst wird, hängt davon ab, ob sie regelmässig wiederkehrt oder sich von Monat zu Monat verändert.

Fixe und wiederkehrende Lohnbestandteile

Fixe oder regelmässig wiederkehrende Lohnbestandteile erfassen Sie im Mitarbeiterstamm unter Lohnbestandteile.

Dazu gehören beispielsweise:

  • wiederkehrende Zulagen
  • regelmässige Abzüge
  • monatlich verrechnete Zimmerpauschalen
  • andere dauerhaft gültige Lohnpositionen

Diese Lohnbestandteile werden in den folgenden Lohnperioden berücksichtigt, solange die Hinterlegung gültig bleibt.

Variable und einmalige Lohnbestandteile

Variable oder einmalige Lohnbestandteile erfassen Sie direkt in der Lohnabrechnung der entsprechenden Lohnperiode.

Dazu gehören beispielsweise:

  • einmalige Prämien
  • einzelne Korrekturen
  • monatlich wechselnde Zuschläge oder Abzüge

Änderungen in der Lohnabrechnung gelten nur für die aktuelle Lohnperiode. Die im Mitarbeiterstamm hinterlegten Lohnbestandteile bleiben dabei unverändert.

Welche Lohnpositionen stehen zur Verfügung?

Eine Übersicht der verfügbaren Lohnpositionen und deren Verwendung finden Sie im Beitrag «Welche Lohnpositionen gibt es in der Lohnabrechnung?».

Dauerhafte Änderungen an Lohnbestandteilen vornehmen

Soll ein bisher fixer Lohnbestandteil ab einem bestimmten Zeitpunkt dauerhaft geändert oder entfernt werden, muss die Anpassung im Mitarbeiterstamm erfolgen.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie den Mitarbeiterstamm.
  2. Wechseln Sie zum Bereich Lohnbestandteile.
  3. Prüfen Sie, ab welcher Lohnperiode die Änderung gültig sein soll.
  4. Liegt der aktuelle Datensatz nicht in der gewünschten Lohnperiode, duplizieren Sie den bestehenden Datensatz und passen das Gültig ab Datum an.
  5. Erfassen Sie die Anpassung im neuen Datensatz.
  6. Speichern Sie die Änderungen.

Dadurch bleiben frühere Lohnperioden unverändert und die Anpassung gilt erst ab dem gewünschten Zeitpunkt.

Beispiel

Eine Zimmerpauschale wird jeden Monat verrechnet.

  • Solange die Pauschale regelmässig anfällt, wird sie im Mitarbeiterstamm erfasst.
  • Benötigt der Mitarbeitende ab einem bestimmten Monat kein Zimmer mehr, entfernen Sie die Zimmerpauschale im Mitarbeiterstamm ab dem gewünschten Zeitpunkt. Liegt der bestehende Datensatz nicht in der entsprechenden Lohnperiode, duplizieren Sie diesen zuerst.
  • Soll die Zimmerpauschale nur in einer einzelnen Lohnperiode angepasst werden, erfassen Sie die Änderung direkt in der Lohnabrechnung.
Zimmerpauschale in den Lohnbestandteilen im Mitarbeiterstamm

Im Folgemonat wird wieder die im Mitarbeiterstamm hinterlegte Position berücksichtigt.