In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die Selbstdeklaration der L-GAV-Vollzugskostenbeiträge direkt aus miruSocial über den E-Transfer erfassen, kontrollieren und übermitteln.
Voraussetzungen
Für die Selbstdeklaration benötigen Sie:
- eine Rechnungsnummer
- einen Zugangscode des L-GAV
Den Zugangscode finden Sie im Schreiben des L-GAV.
Vorgehen
1. E-Transfer öffnen
Öffnen Sie im Lohnprogramm den Bereich E-Transfer.
2. Übermittlung erstellen
- Wenn Sie pro Arbeitsplatz-Ort eine eigene Rechnungsnummer und einen Zugangscode erhalten haben, erstellen Sie die Übermittlung separat pro Arbeitsplatz-Ort.
- Markieren Sie den gewünschten Arbeitsplatz-Ort.
- Wählen Sie Erstellen.
3. Betriebliche Angaben erfassen und prüfen
- Tragen Sie die Rechnungsnummer und den Zugangscode ein.
- Prüfen Sie die betrieblichen Angaben.
- Ergänzen Sie fehlende Angaben, falls notwendig.
- Speichern Sie die Angaben mit dem grünen Häckchen.
4. Mitarbeitendenangaben prüfen
- Prüfen Sie die aufgelisteten Mitarbeitenden.
- Markieren Sie Mitarbeitende, die eine Quittung vorweisen konnten.
- Kontrollieren Sie insbesondere die Anstellungsdauer 0–6 Monate und den Beschäftigungsgrad 0–50 %.
- Speichern Sie die Anpassungen mit dem grünen Häckchen.
Wie hoch der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag sein muss, erfahren Sie im Beitrag «Wie wird der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag berechnet?».
5. Vorschau prüfen
Kontrollieren Sie alle Angaben in der Vorschau sorgfältig.
Wichtig: Die definitive Übermittlung kann nicht wiederholt oder korrigiert werden. Prüfen Sie deshalb alle Angaben vor der Übermittlung vollständig.
Für eine zusätzliche Kontrolle können Sie vorgängig die Auswertung für die L-GAV-Deklaration erstellen.
6. Definitive Übermittlung durchführen
- Führen Sie nach der Kontrolle die definitive Übermittlung durch.
- Klicken Sie auf Melden.
Quittung und Rechnung nach der Übermittlung
Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Quittung beziehungsweise Rechnung. Begleichen Sie den geschuldeten Betrag mit dem von der Kontrollstelle zugestellten QR-Einzahlungsschein.
Ein Skonto wird nur berücksichtigt, wenn der Betrag bis spätestens 31. Januar bezahlt wird.
L-GAV-Quittung für Mitarbeitende
Benötigen Sie eine separate L-GAV-Quittung für einen Mitarbeitenden, kann diese im Dokumentencenter erstellt werden. Diese Funktion steht ausschliesslich in den Produktelinien extra und Total zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag «Wie generiere ich eine L-GAV-Quittung?».
Wichtige Hinweise
- Falschdeklarationen werden sanktioniert.
- Die Vollzugskostenbeiträge sind in Art. 35h des Landesgesamtarbeitsvertrags (L-GAV) geregelt.
- Bewahren Sie die Quittung für den Vollzugskostenbeitrag sorgfältig auf.
Weitere Kontrolle
Wenn Sie überprüfen möchten, ob der L-GAV-Vollzugskostenbeitrag für einen Mitarbeitenden im aktuellen Jahr bereits korrekt berücksichtigt wurde, beachten Sie den Beitrag «Wie kann überprüft werden, ob der L-GAV-Vollzugskostenbeitrag für das aktuelle Jahr abgezogen wurde?».