In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die Selbstdeklaration der L-GAV-Vollzugskostenbeiträge direkt aus dem Lohnprogramm miruSocial über den Webservice erfassen und korrekt übermitteln.
Voraussetzungen
Die Selbstdeklaration erfolgt direkt aus miruSocial. Sie benötigen:
- eine Rechnungsnummer
- einen Zugangscode des L-GAV
Den Zugangscode finden Sie im Schreiben des L-GAV.
E-Transfer öffnen
Öffnen Sie im Lohnprogramm den Bereich E-Transfer.
Übermittlung erstellen
- Wenn Sie pro Arbeitsplatz-Ort eine eigene Rechnungsnummer und einen Zugangscode erhalten haben, erstellen Sie die Übermittlung pro Arbeitsplatz-Ort.
- Markieren Sie den gewünschten Arbeitsplatz-Ort.
- Wählen Sie Erstellen.
Betriebliche Angaben erfassen und prüfen
- Tragen Sie die Rechnungsnummer und den Zugangscode ein.
- Prüfen Sie die betrieblichen Angaben.
- Ergänzen Sie fehlende Angaben, falls notwendig.
- Speichern Sie die Angaben mit dem grünen Häckchen.
Mitarbeitendenangaben prüfen
- Prüfen Sie die aufgelisteten Mitarbeitenden.
- Markieren Sie Mitarbeitende, die eine Quittung vorweisen konnten.
- Kontrollieren Sie insbesondere:
- Anstellungsdauer: 0–6 Monate
- Beschäftigungsgrad: 0–50 %
- Speichern Sie die Anpassungen mit dem grünen Häckchen.
| Quittung vorgewiesen | Deklarationstyp | Name | Vorname |
Anstellungsdauer 0 - 6 Monate |
Beschäftigung 0 - 50% |
Vorschau prüfen
Kontrollieren Sie alle Angaben in der Vorschau sorgfältig.
Wichtig: Die definitive Übermittlung kann nicht wiederholt oder korrigiert werden.
Definitive Übermittlung durchführen
- Führen Sie nach der Kontrolle die definitive Übermittlung durch.
- Klicken Sie auf Melden.
Quittung und Rechnung
- Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Quittung bzw. Rechnung.
- Begleichen Sie den geschuldeten Betrag mit dem von der Kontrollstelle zugestellten QR-Einzahlungsschein.
- Ein Skonto wird nur berücksichtigt, wenn der Betrag bis spätestens 31. Januar bezahlt wird.
Wichtige Hinweise
- Falschdeklarationen werden sanktioniert.
- Die Vollzugskostenbeiträge sind in Art. 35h des Landesgesamtarbeitsvertrags (L-GAV) geregelt.
- Bewahren Sie die Quittung für den Vollzugskostenbeitrag sorgfältig auf.