Wie übermittle ich die L-GAV-Vollzugskostenbeiträge über miruSocial per E-Transfer?

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In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die Selbstdeklaration der L-GAV-Vollzugskostenbeiträge direkt aus dem Lohnprogramm miruSocial über den Webservice erfassen und korrekt übermitteln.

Voraussetzungen

Die Selbstdeklaration erfolgt direkt aus miruSocial. Sie benötigen:

  1. eine Rechnungsnummer
  2. einen Zugangscode des L-GAV

Den Zugangscode finden Sie im Schreiben des L-GAV. 

E-Transfer öffnen

Öffnen Sie im Lohnprogramm den Bereich E-Transfer.

Übermittlung erstellen

  1. Wenn Sie pro Arbeitsplatz-Ort eine eigene Rechnungsnummer und einen Zugangscode erhalten haben, erstellen Sie die Übermittlung pro Arbeitsplatz-Ort.
  2. Markieren Sie den gewünschten Arbeitsplatz-Ort.
  3. Wählen Sie Erstellen.

Betriebliche Angaben erfassen und prüfen

  1. Tragen Sie die Rechnungsnummer und den Zugangscode ein.
  2. Prüfen Sie die betrieblichen Angaben.
  3. Ergänzen Sie fehlende Angaben, falls notwendig.
  4. Speichern Sie die Angaben mit dem grünen Häckchen. 

Mitarbeitendenangaben prüfen

  1. Prüfen Sie die aufgelisteten Mitarbeitenden.
  2. Markieren Sie Mitarbeitende, die eine Quittung vorweisen konnten.
  3. Kontrollieren Sie insbesondere:
    • Anstellungsdauer: 0–6 Monate
    • Beschäftigungsgrad: 0–50 %
  4. Speichern Sie die Anpassungen mit dem grünen Häckchen.
Quittung vorgewiesen Deklarationstyp Name Vorname

Anstellungsdauer

0 - 6 Monate

Beschäftigung

0 - 50%

Vorschau prüfen

Kontrollieren Sie alle Angaben in der Vorschau sorgfältig.
Wichtig: Die definitive Übermittlung kann nicht wiederholt oder korrigiert werden.

Definitive Übermittlung durchführen

  1. Führen Sie nach der Kontrolle die definitive Übermittlung durch.
  2. Klicken Sie auf Melden.

Quittung und Rechnung

  1. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Quittung bzw. Rechnung.
  2. Begleichen Sie den geschuldeten Betrag mit dem von der Kontrollstelle zugestellten QR-Einzahlungsschein.
  3. Ein Skonto wird nur berücksichtigt, wenn der Betrag bis spätestens 31. Januar bezahlt wird.

Wichtige Hinweise

  1. Falschdeklarationen werden sanktioniert.
  2. Die Vollzugskostenbeiträge sind in Art. 35h des Landesgesamtarbeitsvertrags (L-GAV) geregelt.
  3. Bewahren Sie die Quittung für den Vollzugskostenbeitrag sorgfältig auf.

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