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Was gilt als halber Ruhetag?

  • Aktualisiert

Einleitung

Gemäss L-GAV Art. 8 haben Mitarbeitende Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche. Damit ein halber Ruhetag als bezogen gilt, müssen bestimmte zeitliche und arbeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dieser Beitrag erklärt die Anforderungen einfach und verständlich anhand von Beispielen.

Voraussetzungen

Ein halber Ruhetag gilt nur dann als bezogen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die freie Zeit dauert entweder bis 12.00 Uhr oder beginnt spätestens um 14.30 Uhr und dauert bis zum Beginn der Nachtruhe. 
  • Die Arbeitszeit beträgt an diesem Tag maximal 5 Stunden.
  • Die Arbeitszeit wird ausschliesslich durch die Essenszeit unterbrochen. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Prüfen Sie die freie Zeit:
    • Kontrollieren Sie, ob der Mitarbeitende entweder den gesamten Vormittag frei hat oder spätestens ab 14.30 Uhr bis zur Nachtruhe frei ist. 
  • Prüfen Sie die Arbeitszeit:
    • Stellen Sie sicher, dass an diesem Tag nicht mehr als 5 Stunden gearbeitet werden. 
  •  Prüfen Sie die Pausen
    • Die Arbeitszeit darf nur durch die Essenspause unterbrochen werden. Weitere Unterbrechungen sind nicht zulässig. 
  •  Ruhetag beurteilen
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der halbe Ruhetag als bezogen angerechnet werden

Beispiele

Halber Ruhetag ist gewährt: 

  • Arbeitszeit: 09.30 Uhr bis 14.30 Uhr
  • Freizeit: Ab 14.30 Uhr bis zur Nachtruhe
    • Der halbe Ruhetag gilt als bezogen.

 Halber Ruhetag ist nicht gewährt:

  • Arbeitszeit: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Freizeit: Ab 15.00 Uhr
    •  Der halbe Ruhetag gilt nicht als bezogen, da die Freizeit nicht spätestens um 14.30 Uhr beginnt.