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Wie korrigiere oder erstatte ich L-GAV-Beiträge?

  • Aktualisiert

Wurden einem Mitarbeitenden zu viele L-GAV-Beiträge abgezogen, können Sie den Betrag in der aktuellen Lohnabrechnung korrigieren und dem Mitarbeitenden wieder gutschreiben.

Ob zusätzlich eine Anpassung im Mitarbeiterstamm notwendig ist, hängt davon ab, ob der L-GAV-Abzug nur einmalig korrigiert werden soll oder grundsätzlich falsch hinterlegt ist.

Vorgehen

Einmalige Korrektur in der aktuellen Lohnabrechnung

  1. Öffnen Sie die aktuelle Lohnabrechnung des betroffenen Mitarbeitenden.
  2. Fügen Sie eine neue Lohnposition hinzu.
  3. Wählen Sie «600 Weitere Abzüge» und die passende Subposition für den L-GAV-Beitrag.
  4. Erfassen Sie den zurückzuerstattenden Betrag mit einem Minuszeichen (–).
  5. Berechnen Sie die Lohnabrechnung erneut.
  6. Kontrollieren Sie, ob die Gutschrift korrekt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird.
Korrektur eines L-GAV-Beitrags in miruSocial

Ist der L-GAV-Abzug grundsätzlich falsch hinterlegt?

Ist der L-GAV-Abzug beim Mitarbeitenden grundsätzlich falsch hinterlegt, korrigieren Sie zuerst die entsprechenden Angaben im Mitarbeiterstamm.

Erfassen Sie anschliessend die notwendige Korrektur für die aktuelle Lohnperiode in der Lohnabrechnung. So wird einerseits die aktuelle Rückerstattung vorgenommen und andererseits verhindert, dass der L-GAV-Beitrag in den folgenden Lohnperioden erneut falsch berechnet wird.

Korrektur über die Checkliste erfassen

Die Lohnposition kann während der Lohnverarbeitung auch über die Checkliste unter «Lohnposition vergeben» erfasst werden.

Kontrolle

Prüfen Sie nach der Korrektur die Lohnabrechnung des Mitarbeitenden. Der mit einem Minuszeichen erfasste L-GAV-Abzug wird als Gutschrift berücksichtigt.

Hinweis

Ändern Sie die Lohnbestandteile im Mitarbeiterstamm nur dann, wenn die hinterlegte Einstellung grundsätzlich falsch ist. Für eine einmalige Rückerstattung genügt die Korrektur in der aktuellen Lohnabrechnung.