Nein. Wenn Sie einen neuen Mitarbeitenden in miruSocial erfassen, wird dieser nicht automatisch bei der GastroSocial Ausgleichskasse angemeldet. Die Eintrittsmeldung wird in der To-do-Liste bereitgestellt. Erst wenn Sie die entsprechende Aufgabe durchführen, wird die Meldung übermittelt.
Vorgehen
Mitarbeitenden in miruSocial erfassen
- Erfassen Sie den neuen Mitarbeitenden in miruSocial. Die einzelnen Schritte finden Sie im Beitrag Wie erfasse ich einen Neueintritt?.
- Speichern Sie die Personaldaten.
Eintrittsmeldung an GastroSocial übermitteln
Führen Sie die Anmeldung bei der Ausgleichskasse erst nach erfolgtem Eintritt durch.
- Öffnen Sie die To-do-Liste.
- Klicken Sie auf den Aktualisierungsbutton, damit die offenen Aufgaben angezeigt werden.
- Wählen Sie die Eintrittsmeldung des betreffenden Mitarbeitenden aus.
- Klicken Sie auf Durchführen, um die Meldung über die Schnittstelle an die Ausgleichskasse zu übermitteln.
Nach erfolgreicher Übermittlung der Eintrittsmeldung wird automatisch die AHV-Anmeldebestätigung erstellt. Wo Sie diese abrufen können, erfahren Sie im Beitrag Wo finde ich die AHV-Anmeldebestätigung?.
Hinweis
Das Erfassen der Personaldaten und die Übermittlung der Eintrittsmeldung sind zwei getrennte Schritte. Weitere Informationen zur Schnittstelle finden Sie im Beitrag Was hat die To-Do - Liste für eine Bedeutung und wie bearbeite ich diese?.
Austritt über die To-do-Liste melden
Auch Austritte werden über die To-do-Liste an die Ausgleichskasse gemeldet. Die Aufgabe erscheint, sobald Sie das Austrittsdatum erfasst haben. Führen Sie die Austrittsmeldung erst am Austrittstag durch.