Wie erfasse ich die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

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Lohnfortzahlung bei Krankheit ist im Gesetz (KVG) ungenügend geregelt. Art. 23 L-GAV schliesst die Lücke für das Gastgewerbe. 

Der Arbeitgeber hat zugunsten der Mitarbeitenden eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die während 720 von 900 aufeinanderfolgenden Tagen 80% des Bruttolohns zahlt. Während der Wartefrist, welche in der Versicherungspolice definiert ist, muss der Arbeitgeber 88% des Bruttolohns zahlen. Es werden alle mit Arztzeugnis belegten Krankheitstage des Mitarbeitenden pro Arbeits- oder Kalenderjahr an die Wartefrist angerechnet.

Sollte der Mitarbeitende bei Vertragsbeginn krank sein, verschiebt sich das Eintrittsdatum auf den Tag der Arbeitsaufnahme.

Die Lohnfortzahlungspflicht entfällt, wenn die Versicherung die Leistung verweigert, weil der Mitarbeitende die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Lohn nach Art, 324a OR zu bezahlen. Massgebend ist die Berner Skala.

Die Versicherungsleistungen müssen durch den Arbeitgeber bevorschusst werden.

Erfassung der Krankheitstage

  1. Öffnen Sie beim betroffenen Arbeitnehmenden den Menupunkt «Absenzen / Dienste» im Mitarbeiterstamm oder in der Checkliste Lohnverarbeitung
  2. Mit Klicken auf das Symbol + erstellen Sie eine neue Erfassungsmaske
  3. Tragen Sie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit nach den Angaben des Arztzeugnisses bzw., wenn kein Arztzeugnis vorhanden ist, gemäss der effektiven Absenz ein.
  4. Unter Bemerkung empfehlen wir Ihnen zu vermerken, ob ein Arztzeugnis vorhanden ist oder nicht.
  5. Wählen Sie die Abwesenheitsart «Krank» aus
  6. Wählen Sie die Abwesenheitsart «Krankheit» bzw. bei Absenzen aufgrund von Schwangerschaft «Schwangerschaft» (Einfluss auf Ferienkürzung, welche bei miruSocial total automatisch erfolgt) aus.
  7. Wählen Sie den Zeitraum der Abwesenheit aus. Bei Teilzeitarbeitsunfähigkeit ist dies entweder der Vormittag oder der Nachmittag. Setzen Sie den Arbeitsunfähigkeitsgrad gemäss Arztzeugnis ein. Wenn das Feld leer gelassen wird, gilt eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit.
  8. Markieren Sie «Einträge im Dienstplan überschreiben»

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Anzeige und Berechnung des Lohnersatzes bei Krankheit

Die unter «Absenzen / Dienste» erfassten Angaben werden auf den aktuellen Lohnmonat abgegrenzt und direkt in der Lohnabrechnung angezeigt. Der Lohn wird gemäss Vorgaben von Art. 23 L-GAV gekürzt. Teilzeitarbeitsunfähigkeiten werden auf ganze Tage umgerechnet, Beispiel: 10 Tage à 50% krank werden in der Lohnabrechnung als 5 Tage krank angezeigt.

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Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten bitten wir Sie, das Merkblatt «Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall» der Pensionskasse sowie, falls Familienzulagen ausgerichtet werden, die Rückseite des Zulagenentscheids zu berücksichtigen.

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