Wenn Sie einen Mitarbeitenden mit geringfügigem Lohn beschäftigen, muss im Mitarbeiterstamm die passende Anstellungsart hinterlegt werden. Dadurch werden die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Einstellungen in miruSocial berücksichtigt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen geringfügigen Lohn im Mitarbeiterstamm erfassen und was zu tun ist, wenn der Lohn im Verlauf des Jahres nicht mehr als geringfügig gilt.
Geringfügigen Lohn erfassen
- Öffnen Sie den Mitarbeiterstamm.
- Wählen Sie den gewünschten Mitarbeitenden aus.
- Wechseln Sie zum Reiter Lohnbestandteile.
- Suchen Sie das Feld Anstellungsart.
- Wählen Sie die Anstellungsart «4 Arbeitnehmer geringfügiger Lohn + weniger 8h» aus.
- Erfassen beziehungsweise überprüfen Sie die weiteren Angaben und Lohnpositionen.
- Speichern Sie die Änderungen.
Was ist zu tun, wenn der Lohn nicht mehr geringfügig ist?
Überschreitet der Lohn die für geringfügige Löhne geltende Lohngrenze, darf die Anstellungsart für geringfügigen Lohn nicht mehr verwendet werden. Informationen zur Lohngrenze, den Voraussetzungen und den gesetzlichen Ausnahmen finden Sie im Beitrag Was ist der geringfügige Lohn?.
- Öffnen Sie den betroffenen Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie zum Reiter Lohnbestandteile.
- Ändern Sie im Feld Anstellungsart die bisherige Auswahl «4 Arbeitnehmer geringfügiger Lohn + weniger 8h».
- Wählen Sie die Anstellungsart, welche der tatsächlichen Beschäftigung des Mitarbeitenden entspricht. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere die wöchentliche Arbeitszeit und die entsprechende Versicherungspflicht.
- Überprüfen Sie die weiteren Lohndaten und speichern Sie die Änderung.
Wurden im laufenden Kalenderjahr bereits Löhne mit der Anstellungsart für geringfügigen Lohn abgerechnet, müssen auch die bisherigen Abrechnungen berücksichtigt und gegebenenfalls korrigiert werden. Ändern Sie die Anstellungsart deshalb nicht nur für den aktuellen Monat.
Sind die betroffenen Lohnperioden bereits abgeschlossen oder wurden die Lohndaten bereits übermittelt, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir unterstützen Sie dabei, die bisherigen Abrechnungen korrekt zu bereinigen.