Bei Anstellungen im Stundenlohn (monatlich variable Lohnauszahlungen, also unregelmässig) ist immer ein satzbestimmendes Monatseinkommen zu ermitteln. Die Quellensteuerämter nehmen eine Umrechnung auf 180 Stunden vor. Umzurechnen ist dabei ausschliesslich der vereinbarte, aktuelle Stundenlohn (inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigungen) sowie weitere Entschädigungen, die auf Stundenbasis ausgerichtet werden.
Beispiel
| Stundenlohn | Stunden | Lohn | Faktor | Satzbestimmend | Satz | Abzug QST |
| CHF 35.00 | 38 | CHF 1'330.00 | 180 Std. | CHF 5'760.00 | 12% | CHF 159.60 |
Weitere Beispiele für Ihr Verständnis finden Sie im Kreisschreiben 45 (siehe Helpcenter-Eintrag unter Fachwissen)
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnungsgrundlagen der Quellensteuer sind wie folgt ersichtlich:
Doppelklick auf die Position 560 1 auf der Lohnabrechnung
Mit Klick auf Details.....
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