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Wie melde ich neue Mitarbeitende bei der Quellensteuer an?

Anmeldung über ELM

Wenn Sie die Quellensteuer in miruSocial über ELM abrechnen, müssen Sie einen neuen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden nicht zusätzlich manuell beim kantonalen Steueramt anmelden.

Die Anmeldung wird im Rahmen der monatlichen Quellensteuerabrechnung über ELM an den zuständigen Kanton übermittelt.

Was muss ich in miruSocial beachten?

Erfassen Sie die Angaben des quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden vollständig im Mitarbeiterstamm. Die Angaben werden für die Berechnung der Quellensteuer und für die elektronische Übermittlung an den zuständigen Kanton benötigt.

Der entsprechende Kanton muss zudem als Lohndatenempfänger hinterlegt sein und die dazugehörige SSL- beziehungsweise Arbeitgebernummer muss vorhanden sein.

Was passiert bei der Übermittlung?

Mit der monatlichen Quellensteuerabrechnung werden über ELM auch die Anmeldung und relevante Mutationen des quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden an den zuständigen Kanton übermittelt.

Eine separate Anmeldung ausserhalb von miruSocial ist deshalb bei der Abrechnung über ELM grundsätzlich nicht erforderlich.

Neuer Kanton oder Lohndatenempfänger fehlt

Wenn Sie erstmals mit einem neuen Kanton Quellensteuer abrechnen, benötigen Sie die entsprechende SSL- beziehungsweise Arbeitgebernummer des Kantons.

Der Lohndatenempfänger kann in miruSocial nicht selbst erfasst werden. Senden Sie die SSL-Nummer an den Support, damit der entsprechende Kanton als Lohndatenempfänger hinterlegt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Was tun bei der Meldung «Lohndatenempfänger fehlt»?

Hinweis

Die automatische Übermittlung setzt voraus, dass die Quellensteuerabrechnung über ELM übermittelt wird und die benötigten Angaben korrekt und vollständig in miruSocial hinterlegt sind.