Ändern sich die persönlichen Verhältnisse einer mitarbeitenden Person, kann dies Auswirkungen auf die Quellensteuer haben. Mit den QST-Mutationsgründen (EMA) in der Lohnverarbeitung können Sie rückwirkende Korrekturen vornehmen, sodass Nachbelastungen oder Gutschriften automatisch berücksichtigt werden.
Vorgehen
1. Persönliche Änderung prüfen
Prüfen Sie, ob sich die persönlichen Verhältnisse der mitarbeitenden Person geändert haben, zum Beispiel durch:
- Änderung des Zivilstands
- Geburt eines Kindes
- Wegfall des Kinderabzuges
- Aufnahme oder Ende der Erwerbstätigkeit des Ehepartners
- Aufnahme einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung
- Änderung des Nebenbeschäftigungsgrades
- Wohnsitzwechsel oder Kantonswechsel
- Weitere quellensteuerrelevante Änderungen
2. Quellensteuer-Tarifcode anpassen
Der Tarifcode beeinflusst die Höhe des Quellensteuerabzugs. Es ist desshalb wichtig, dass Sie den Tarifcode der betroffenen Person entsprechend den neuen Verhältnissen im Mitarbeiterstamm bei den Lohndaten unter "Quellensteuer" vor der Erfassung der Mutation in der Checkliste erfassen. Diese Anpassungen sind die Basis für die folgenden Mutationsmeldungen.
- Navigieren Sie zu: Mitarbeiterstamm → Lohndaten → Quellensteuer
- Beenden Sie den bestehenden Datensatz mit dem Gültig bis Datum
- Erstellen Sie mit dem + einen neuen Datensatz oder duplizieren Sie den bestehenden Datensatz
- Wichtig: Achten Sie auf das Gültigkeitsdatum
Passen Sie anschliessend die notwendigen Werte gemäss neuer Situation an. Speichern Sie die Änderung mit dem grünen Hacken.
3. Korrekturen Vormonate
- Öffnen Sie in der Checkliste Lohnverarbeitung vom Aktuellen Monat den Bereich «QST Mutationsgründe (EMA)» mit Starte Aktion oder Doppelklick
- Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeitenden mit der Lupe aus, damit die Zeile Dunkelblau Markiert ist
- Klicken Sie auf die Lupe
- Erfassen Sie die rückwirkende Änderung mit Klick auf «+»
- Wählen Sie das Jahr und den Monat aus, welcher angepasst bzw korrigiert werden muss. Wenn mehrere Monate mutiert werden müssen, sind diese einzeln abzuarbeiten.
- Klicken Sie auf Werte abfüllen. Das Lohnprogramm rechnet nun mit den neu erstellten Angaben. Die Korrektur erscheint automatisch in der Lohnabrechnung. Speichern Sie den Datensatz mit dem grünen Hacken.
- Wichtig: Damit die Werte automatisch abgefüllt werden können, muss zwingend ein neuer Datensatzmit den entsprechenden Werten im Mitarbeiterstamm erstellt worden sein.
- Erfassen Sie nun den Grund für die Mutation. Diese Eingabe starten Sie mit dem Plus im unteren Bereich welcher erst aktiv wird, nach der Eingabe des vorhergehenden Schrittes.
- Speichern Sie die Eingaben mit dem grünen Hacken.
4. Lohnabrechnung kontrollieren
Nach der Verarbeitung der Lohnperiode wird die Korrektur automatisch berücksichtigt.
Die daraus resultierende Nachbelastung oder Gutschrift wird auf der Lohnabrechnung der aktuellen Lohnperiode ausgewiesen.
Hinweise
Änderungen möglichst zeitnah erfassen
Erfassen Sie Änderungen der persönlichen Verhältnisse möglichst zeitnah, damit grössere Nachbelastungen oder Gutschriften vermieden werden können.
Korrekturen wirken rückwirkend
Wird eine Änderung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst, kann die Quellensteuer für vergangene Lohnperioden nachträglich neu berechnet werden.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Rückwirkende Korrekturen führen nicht zu einer Änderung bereits erstellter Lohnabrechnungen. Die Differenz wird in der aktuellen Lohnperiode verrechnet.