In diesem Artikel erfahren Sie, weshalb die Lohnpfändung nicht sofort auf der Lohnabrechnung sichtbar ist. Die Lohnpfändung wird erst korrekt berechnet und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, nachdem der Prozess «Zahlung durchführen» vollständig abgeschlossen wurde.
Vorgehen
1. Lohnabrechnung erstellen
Erstellen Sie die Lohnabrechnung wie gewohnt für die betroffene Person.
2. Lohnabrechnung prüfen
Öffnen Sie die Lohnabrechnung. Zu diesem Zeitpunkt ist die Lohnpfändung noch nicht sichtbar.
3. Prozess «Zahlung durchführen» ausführen
Führen Sie den Prozess «Zahlung durchführen» in der Lohnverarbeitung vollständig durch.
4. Lohnabrechnung erneut kontrollieren
Nach Abschluss von «Zahlung durchführen» wird die Lohnpfändung berechnet und im Prozess "Lohnabrechnung drucken" ausgewiesen.
Hinweise
Die Lohnpfändung wird nicht angezeigt
Prüfen Sie, ob der Prozess «Zahlung durchführen» vollständig abgeschlossen wurde. Die Lohnpfändung wird erst im Rahmen dieses Prozesses verarbeitet.
Die Lohnabrechnung wurde bereits erstellt
Auch bei bereits erstellten Lohnabrechnungen erscheint die Lohnpfändung erst nach der Durchführung des Zahlungslaufs.
Warum erfolgt die Anzeige erst später?
Die Berechnung der Lohnpfändung erfolgt erst während des Prozesses «Zahlung durchführen». Deshalb ist der entsprechende Abzug vorher nicht auf der Lohnabrechnung ersichtlich.