Wurden Ferien‑ oder Feiertagsentschädigungen in einem früheren Monat vergessen, können diese nachträglich im aktuellen Monat verbucht werden. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Nachträge korrekt auf der Lohnabrechnung erfassen und worauf Sie im Zusammenhang mit dem 13. Monatslohn gemäss L‑GAV Artikel 12 achten müssen.
Lohnabrechnung im aktuellen Monat öffnen
- Öffnen Sie die Lohnabrechnung des entsprechenden Mitarbeitenden.
- Wählen Sie den aktuellen Lohnmonat.
Nachträgliche Entschädigung erfassen
- Erfassen Sie die Entschädigung direkt auf der Lohnabrechnung.
- Verwenden Sie die passende Position:
- Position 195 1 → Ferienentschädigung 10.65%
- Position 195 2 → Feiertagsentschädigung 2.27%
- Klicken Sie auf den Bleistift und setzen Sie bei Festeingabe einen Haken.
- Ergänzen Sie auf dem bestehenden Betrag die Nachzahlung.
- Im Textfeld können Sie auf der Lohnabrechnung einen Hinweis für den Mitarbeitenden erfassen.
- Speichern Sie die Lohnabrechnung.
Die nachträgliche Entschädigung wird automatisch im aktuellen Monat berücksichtigt.
Hinweise
- Bei bereits abgeschlossenen Lohnmonaten können keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Nachträge werden immer im aktuellen Lohnmonat erfasst.
- Gemäss Artikel 12 L‑GAV sind Ferien‑ und Feiertagsentschädigungen dem 13. Monatslohn unterstellt.
→ Prüfen Sie nach der Erfassung, ob der 13. Monatslohn korrekt berechnet wird.