Bei der Erfassung von Lernenden in miruSocial ist die korrekte Anstellungsart entscheidend. Sie steuert die Berechnung und den Abzug der Sozialversicherungen und stellt sicher, dass Lernende gemäss den gesetzlichen Vorgaben versichert werden.
Voraussetzungen
- Der Mitarbeitende ist im Mitarbeiterstamm erfasst.
- Die Lehrzeit und die Anstellungsbedingungen sind bekannt.
- Die geltenden Versicherungspolicen für NBU und Krankentaggeldversicherung liegen vor.
Vorgehen
1. Anstellungsart «Lernender» auswählen
- Öffnen Sie den Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie zum Bereich Lohnbestandteile.
- Wählen Sie bei Anstellungsart den Eintrag «Lernender» aus.
2. Sozialversicherungen prüfen
Durch die Anstellungsart «Lernender» werden die Sozialversicherungen automatisch korrekt gesteuert.
Lernende, die im Kalenderjahr noch nicht 18 Jahre alt werden
- Es werden keine AHV/IV/EO-Beiträge abgezogen, da diese beitragsfrei versichert sind.
- Es werden keine Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) abgezogen, da bis zur Vollendung des 17. Altersjahres keine Versicherungspflicht besteht.
3. Versicherungen gemäss Police berücksichtigen
Prüfen Sie die Regelungen gemäss Ihrer Versicherungspolice für:
- Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
- Krankentaggeldversicherung (KTG)
Beispiel:
- Bei SWICA sind Lernende unter 18 Jahren prämienfrei versichert.
- Häufig übernimmt der Arbeitgeber den NBU-Beitrag vollständig.
4. Vertragswechsel nach Lehrabschluss erfassen
Falls ein Lernender nach Abschluss der Lehre in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen wird und der Wechsel innerhalb eines Monats erfolgt:
- Erfassen Sie den Vertragswechsel unter Arbeitsverhältnis.
- Passen Sie die Anstellungsart entsprechend an.
- Erfassen Sie bei den Lohnbestandteilen das tatsächlich gültige «Gültig ab»-Datum.
Hinweise
Sozialversicherungen werden durch die Anstellungsart gesteuert
Eine falsche Anstellungsart kann zu fehlerhaften Versicherungsabzügen führen. Prüfen Sie daher die Anstellungsart bei jeder Neuerfassung sorgfältig.
Versicherungsdeckung kann unterschiedlich sein
Die Behandlung von NBU- und KTG-Prämien ist abhängig von den jeweiligen Versicherungspolicen Ihres Unternehmens.
Besonderheit bei Lehrabschluss
Wird die lernende Person direkt weiterbeschäftigt, müssen sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Anstellungsart angepasst werden, damit die Sozialversicherungen korrekt berechnet werden.