Stellt Ihr Betrieb die Geschäftstätigkeit dauerhaft ein (Vertrag auf Abrechnungsnummer beendet) oder es erfolgt eine Rechtsformänderung, muss im Lohnprogramm miruSocial eine Betriebsaufgabe korrekt erfasst werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie im System vorgehen und welche Meldungen nach Abschluss zwingend erforderlich sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie im System vorgehen und welche Meldungen nach Abschluss zwingend erforderlich sind.
Voraussetzungen
Bevor eine Betriebsaufgabe gesetzt werden kann, müssen zwingend alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Betrieb stellt auf dieser Abrechnungsnummer seine Tätigkeit dauerhaft ein und es werden keine Mitarbeitenden mehr beschäftigt.
- Bei allen Mitarbeitenden muss das Austrittsdatum gesetzt werden. Wichtig: Die letzte Lohnperiode muss noch offen sein.
- Es dürfen keine Mitarbeiterstammdaten unter "Bewerber" hinterlegt sein.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Betriebsaufgabe korrekt verarbeitet werden.
Vorgehen
1. Letzte Lohnperiode vorbereiten und offen lassen
- Wählen Sie die letzte Lohnperiode, welche die letzte für diesen Betrieb ist.
- Erstellen Sie die Periode wie gewohnt.
- Schliessen oder verbuchen Sie diese Periode noch nicht.
- Die Periode muss zwingend den Status „Offen“ behalten.
2. Austritte bei allen Mitarbeitenden erfassen
- Öffnen Sie den Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie bei allen Mitarbeitenden zur Position Arbeitsverhältnis.
- Erfassen Sie bei jeder Person den Austritt mit dem letzten Arbeitstag.
3. Arbeitsverhältnisse vollständig prüfen
- Prüfen Sie im Mitarbeiterstamm insbesondere die Bereiche:
- Ausgetretene
- Bewerber
- Stellen Sie sicher, dass kein offenes Arbeitsverhältnis mehr besteht.
- Nur wenn alle Arbeitsverhältnisse beendet sind, kann die Betriebsaufgabe gesetzt werden.
4. Support, Kundenanschlüsse und Beiträge AK informieren
- Informieren Sie per E‑Mail:
- das Support‑Team: support@gastrosocial.ch
- die Abteilung Kundenanschlüsse ka@gastrosocial..ch
- die Beitragsabteilung der Ausgleichskasse beitraegeak@gastrosocial.ch
- Teilen Sie mit, dass eine Betriebsaufgabe durchgeführt werden soll und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Betriebsaufgabe setzen
- Anschliessend ist mittels Klick die „Betriebsaufgabe“ zu aktivieren.
Empfehlung: Gerne übernehmen wir die Aktivierung der Betriebsaufgabe.
Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Support:
Kontakt per E-Mail: support@gastrosocial.ch
Telefonischer Support: +41 62 837 71 96
Nach dem Setzen der Betriebsaufgabe gilt:
- In der Listen‑ und Detailansicht der letzten Lohnperiode erscheint der Hinweis, dass diese Periode für die Betriebsaufgabe vorgesehen ist.
- Die letzte Lohnperiode trägt zusätzlich zum Status (Offen) - mit dem Hinweis „Betriebsaufgabe“.
6. Wichtige Hinweise zur Betriebsaufgabe
- Sobald die Betriebsaufgabe gesetzt ist, kann keine weitere Lohnperiode mehr geöffnet werden.
- Nachzahlungen oder Korrekturen sind danach nicht mehr möglich.
- Der Vorgang ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Die Betriebsaufgabe muss vor dem Abschluss der letzten Lohnperiode gesetzt werden.
Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich.
7. Letzte Periode abschliessen
- Kontrollieren Sie die Lohnverarbeitung in der letzten Periode sorgfältig.
- Führen Sie die Lohnverarbeitung vollständig durch.
- Schliessen Sie die Periode anschliessend wie gewohnt ab.
Hinweis: Öffnen Sie keinen neuen Monat in der Checkliste
Beim Abschluss der Periode erstellt das System automatisch die notwendigen Einträge für den Jahresabschluss im E‑Transfer.
8. Meldungen nach der Betriebsaufgabe
Nach Abschluss der letzten Lohnperiode sind folgende Schritte zwingend notwendig:
- Generieren der Lohnausweise bei den Auswertungen
- Übermittlung der Quellensteuer‑Meldung (QST) mittels E‑Transfer.
- Durchführung der abschliessenden ELM‑Meldung.
9. Unterstützung durch den Support bei ELM
- Das Support‑Team unterstützt Sie auf Wunsch bei der ELM‑Übermittlung.
- Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.
Link: Vollmacht