Aperiodische Leistungen sind unregelmässige Lohnbestandteile, die nicht in jeder Lohnperiode anfallen. Für die korrekte Lohnabrechnung, insbesondere bei Quellensteuer, ist es wichtig, diese Leistungen richtig zu erkennen und im Bruttolohn korrekt zu behandeln. In diesem Artikel erfahren Sie verständlich, was darunter fällt und worauf Sie in miruSocial achten sollten.
Aperiodische Leistungen
- Bonuszahlungen
- Gratifikationen
- Prämien
- Dienstalterszulagen
- Überstunden- und Überzeitentschädigungen
- Entschädigungen von nicht bezogenen Ferien-, Feiertage- und Ruhetageguthaben
- Verwaltungsratshonorare
- Abgangsentschädigungen
Hinweise
- Aperiodische Leistungen gehören zum Bruttolohn, werden jedoch nicht hochgerechnet, wenn das satzbestimmende Einkommen für die Quellensteuer berechnet wird (z. B. bei untermonatigem Eintritt).
- Diese Leistungen werden im Lohnausweis in der Regel unter Ziffer 3, 4 oder 5 ausgewiesen.
- Der 13. Monatslohn gilt nicht als aperiodisch, auch wenn er nur einmal jährlich ausbezahlt wird. Er zählt als periodische Leistung.
- Aperiodische Leistungen sind i.d.R. quellensteuerpflichtig.