In dieser Anleitung erfahren Sie, welche Personen der Quellensteuer unterliegen und anhand welcher Angaben im Mitarbeiterstamm die Steuerpflicht bestimmt wird.
Grundsatz
Grundsätzlich sind alle ausländischen Arbeitnehmenden quellensteuerpflichtig.
Ausnahmen
Nicht quellensteuerpflichtig sind in der Regel Personen mit:
- Niederlassungsbewilligung C
- Ehe mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger
Wo wird die Steuerpflicht im System bestimmt
Die Beurteilung erfolgt anhand der Angaben im Mitarbeiterstamm:
Persönliche Angaben
- Nationalität
- Aufenthaltskategorie
- Konfession
Adresse
- Wohnort bzw. Kanton
Diese Informationen bestimmen, ob und wo die Quellensteuer abgerechnet wird.