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Welche Mitarbeitenden sind quellensteuerpflichtig?

  • Aktualisiert

In dieser Anleitung erfahren Sie, welche Personen der Quellensteuer unterliegen und anhand welcher Angaben im Mitarbeiterstamm die Steuerpflicht bestimmt wird.

Grundsatz

Grundsätzlich sind alle ausländischen Arbeitnehmenden quellensteuerpflichtig.

Ausnahmen

Nicht quellensteuerpflichtig sind in der Regel Personen mit:

  1. Niederlassungsbewilligung C
  2. Ehe mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger

Wo wird die Steuerpflicht im System bestimmt

Die Beurteilung erfolgt anhand der Angaben im Mitarbeiterstamm:

Persönliche Angaben

  1. Nationalität
  2. Aufenthaltskategorie
  3. Konfession

Adresse

  1. Wohnort bzw. Kanton

Diese Informationen bestimmen, ob und wo die Quellensteuer abgerechnet wird.