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Wann muss der Quellensteuertarif angepasst werden?

  • Aktualisiert

In dieser Anleitung erfahren Sie, bei welchen Veränderungen eine Anpassung des Quellensteuertarifs notwendig ist und wie Sie diese korrekt im Lohnprogramm miruSocial erfassen.

Meldepflichtige Änderungen

Der Arbeitgeber muss Anpassungen vornehmen, sobald sich quellensteuerrelevante Angaben ändern.

Typische Fälle sind:

  1. Änderung des Zivilstands
  2. Geburt eines Kindes
  3. Aufnahme oder Ende der Erwerbstätigkeit des Ehepartners
  4. Aufnahme einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung
  5. Änderung des Nebenbeschäftigungsgrades
  6. Wohnsitzwechsel oder Kantonswechsel

Anpassung im Mitarbeiterstamm vornehmen

Öffnen Sie den Mitarbeitenden.

Navigieren Sie zu:
Mitarbeiterstamm → Lohndaten → Quellensteuer

  1. Duplizieren Sie den bestehenden Eintrag.
  2. Setzen Sie beim neuen Eintrag das gültig ab Datum.
  3. Passen Sie anschliessend die notwendigen Werte gemäss neuer Situation an.
  4. Speichern Sie die Änderung.

Quellensteuer-Mutationsgründe (EMA) erfassen

Erfassen Sie zusätzlich den passenden Mutationsgrund im Bereich Quellensteuer Mutationsgründe (EMA). Damit wird die Änderung korrekt gemeldet und verarbeitet.

Wichtig

Die Mutation muss zeitnah erfolgen. Verspätete Anpassungen können zu Differenzen in der Abrechnung führen.