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Wie stelle ich Mitarbeitende bei einem Wechsel zwischen Stunden- und Monatslohn um?

  • Aktualisiert

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen Mitarbeitenden bei einem Wechsel zwischen Stundenlohn und Monatslohn korrekt umstellen.

Das Vorgehen gilt sowohl für einen Wechsel vom Stundenlohn in den Monatslohn als auch vom Monatslohn in den Stundenlohn.

Bei einem solchen Vertragswechsel müssen die Arbeitszeitangaben, die Statistischen Angaben und die Lohnbestandteile mit demselben neuen «Gültig ab»-Datum angepasst werden.

Vorgehen

1. Arbeitszeitangaben anpassen

  1. Öffnen Sie den gewünschten Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
  2. Öffnen Sie das Untermenü Arbeitszeitangaben.
  3. Wechseln Sie gegebenenfalls in die Listenansicht.
  4. Öffnen Sie den neuesten Eintrag.
  5. Klicken Sie auf Duplizieren.
  6. Erfassen Sie das Datum «Gültig ab». Das Datum entspricht dem Zeitpunkt, ab dem der Vertragswechsel gelten soll. In der Regel wird der erste Tag eines Monats verwendet.
  7. Passen Sie die Arbeitszeitangaben entsprechend dem neuen Lohnmodell an.
  8. Bei einem Wechsel in den Stundenlohn geben Sie bei Bedarf zusätzlich an, ob der Mitarbeitende regelmässig arbeitet oder nicht.
  9. Speichern Sie die Änderungen.
Arbeitszeitangaben für einen Vertragswechsel duplizieren und anpassen

Die korrekte Konfiguration für Mitarbeitende im Monats- und Stundenlohn finden Sie im Beitrag Personalstamm pflegen – Neueintritt.

2. Statistische Angaben anpassen

  1. Wechseln Sie beim selben Mitarbeitenden in das Untermenü Statistische Angaben.
  2. Wechseln Sie gegebenenfalls in die Listenansicht.
  3. Öffnen Sie den neuesten Eintrag.
  4. Klicken Sie auf Duplizieren.
  5. Erfassen Sie dasselbe «Gültig ab»-Datum wie bei den Arbeitszeitangaben.
  6. Passen Sie unter Eidgenössische Statistik die «Art der Lohnzahlung» entsprechend dem neuen Lohnmodell an:
    • Wechsel auf Stundenlohn: Stunde
    • Wechsel auf Monatslohn: Monat
  7. Prüfen Sie zusätzlich, ob weitere statistische Angaben aufgrund des Vertragswechsels angepasst werden müssen.
  8. Speichern Sie die Änderungen.

3. Lohnbestandteile anpassen

  1. Wechseln Sie beim selben Mitarbeitenden in das Untermenü Lohnbestandteile.
  2. Wechseln Sie gegebenenfalls in die Listenansicht.
  3. Öffnen Sie den neuesten Eintrag.
  4. Klicken Sie auf Duplizieren.
  5. Erfassen Sie dasselbe «Gültig ab»-Datum wie bei den Arbeitszeitangaben und den Statistischen Angaben.
  6. Passen Sie Lohnbasis und Festlohn entsprechend dem neuen Lohnmodell an.
  7. Speichern Sie die Änderungen.
Lohnbestandteile im Mitarbeiterstamm öffnen
Lohnbestandteile für einen Vertragswechsel duplizieren und Gültig-ab-Datum erfassen

4. Lohnbasis und Festlohn hinterlegen

Wechsel auf Stundenlohn Wechsel auf Monatslohn
Lohnbasis: Stunde Lohnbasis: Monat
Festlohn: Stundenlohn exkl. Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie exkl. 13. Monatslohn Festlohn: Monatslohn exkl. 13. Monatslohn. Bei Teilzeitbeschäftigten erfassen Sie den dem Beschäftigungsgrad entsprechenden anteiligen Monatslohn.

5. Wiederkehrende Lohnpositionen prüfen

Kontrollieren Sie anschliessend, ob aufgrund des Vertragswechsels wiederkehrende Lohnpositionen hinzugefügt oder entfernt werden müssen.

  • Bei einem Wechsel in den Stundenlohn prüfen Sie insbesondere, ob Ferien- oder Feiertagsentschädigungen hinterlegt werden müssen.
  • Bei einem Wechsel in den Monatslohn prüfen Sie, ob bisher verwendete Lohnpositionen für Ferien- oder Feiertagsentschädigungen nicht mehr benötigt werden.

Weitere Informationen zum Hinzufügen wiederkehrender Lohnpositionen finden Sie im Beitrag:

Wie kann ich nachträglich eine wiederkehrende Lohnart hinzufügen?

Hinweise

Jahreswechsel: Soll der Vertragswechsel ab dem neuen Jahr gelten, erfassen Sie bei den Arbeitszeitangaben, den Statistischen Angaben und den Lohnbestandteilen als «Gültig ab»-Datum den 1. Januar.

Abgeschlossene Perioden: Das «Gültig ab»-Datum kann nicht in eine bereits abgeschlossene Abrechnungsperiode gesetzt werden. Verwenden Sie die aktuelle Periode oder ein zukünftiges Datum.

BVG: Ein Vertragswechsel kann Auswirkungen auf die Pensionskassenpflicht beziehungsweise die BVG-Beiträge haben. Prüfen Sie deshalb, ob die BVG-Einstellungen des Mitarbeitenden weiterhin korrekt sind.

Weitere Informationen:

Wie überprüfe ich, ob ein Mitarbeitender pensionskassenpflichtig (BVG) ist?