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Wie wird der Unterkunftsabzug in der Lohnabrechnung angepasst?

  • Aktualisiert

Wenn der Unterkunftsabzug im aktuell offenen Monat angepasst werden muss, bearbeiten Sie die bestehende Lohnposition direkt in der Lohnabrechnung und erfassen den gewünschten Betrag manuell. Dieses Vorgehen gilt für die Unterpositionen «11 Zimmer Pauschale» und «12 Zimmer L-GAV».

Wie wird der Unterkunftsabzug berechnet?

Das Lohnprogramm rechnet für die Unterkunft grundsätzlich mit 30 Tagen. Bei einem fix hinterlegten Unterkunftsabzug berücksichtigt die Lohnabrechnung die im Mitarbeiterstamm hinterlegten Lohnbestandteile.

Ist keine entsprechende Absenz erfasst, wird der Unterkunftsabzug nicht um diese Tage reduziert. Soll trotzdem ein geringerer Betrag abgezogen werden, ist eine manuelle Anpassung in der Lohnabrechnung notwendig.

Wie wird der Betrag manuell angepasst?

  1. Öffnen Sie die Lohnabrechnung der betreffenden Person in der aktuell offenen Lohnperiode.
  2. Wählen Sie die bestehende Lohnposition «650 Unterkunft» mit der Unterposition «11 Zimmer Pauschale» oder «12 Zimmer L-GAV» aus.
  3. Klicken Sie auf den Bleistift, um die Position zu bearbeiten.
  4. Aktivieren Sie die Option «Individuell».
  5. Erfassen Sie im Feld «Eingabe» den gewünschten Unterkunftsbetrag für die aktuelle Lohnabrechnung.
  6. Speichern Sie die Änderung mit dem grünen Haken.
  7. Kontrollieren Sie den Unterkunftsabzug sowie den Auszahlungsbetrag auf der Lohnabrechnung.
Bearbeitung der Lohnposition 650 Unterkunft mit der Unterposition 11 Zimmer Pauschale: Option Individuell und Feld Eingabe für den manuellen Unterkunftsbetrag

Was gilt für die folgenden Monate?

Die manuelle Anpassung betrifft die aktuelle Lohnabrechnung. Die im Mitarbeiterstamm hinterlegten Lohnbestandteile bleiben unverändert. Ein dort fix hinterlegter Unterkunftsabzug wird in den folgenden Lohnperioden wieder berücksichtigt.

Soll ein fix hinterlegter Unterkunftsabzug dauerhaft geändert werden, passen Sie die Hinterlegung im Mitarbeiterstamm an. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Wo erfasse ich fixe und variable Lohnbestandteile?

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