Einleitung
Mit der Position «Unterkunft» können Unterkunftskosten für Mitarbeitende auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Verfügbare Unterpositionen
- 11 Zimmer Pauschale
- 12 Zimmer L-GAV
Verwendungszweck
Verwenden Sie diese Position, wenn den Mitarbeitenden ein Zimmer oder eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und dies auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll.