Einleitung
Mit der Position «Unterkunft» können Unterkunftskosten für Mitarbeitende auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Verfügbare Unterpositionen
- 11 Zimmer Pauschale
- 12 Zimmer L-GAV
Verwendungszweck
Verwenden Sie diese Position, wenn den Mitarbeitenden ein Zimmer oder eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und dies auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll.
Fixe und variable Erfassung
Die Lohnposition «Unterkunft» kann sowohl als fixer, wiederkehrender als auch als variabler, einmaliger Lohnbestandteil verwendet werden:
- Fix und wiederkehrend: Hinterlegen Sie den regelmässigen Unterkunftsabzug im Mitarbeiterstamm unter «Lohnbestandteile».
- Variabel oder einmalig: Erfassen Sie den Unterkunftsabzug direkt in der Lohnabrechnung der betreffenden Lohnperiode. Eine bereits vorhandene Unterkunftsposition können Sie dort für den aktuell offenen Monat manuell anpassen. Die Hinterlegung im Mitarbeiterstamm bleibt dabei unverändert.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Wo erfasse ich fixe und variable Lohnbestandteile?
Wie Sie den Unterkunftsabzug im aktuell offenen Monat manuell anpassen, erfahren Sie im Beitrag Wie wird der Unterkunftsabzug in der Lohnabrechnung angepasst?