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Wie nehme ich Quellensteuer-Korrekturen und Mutationen vor?

  • Aktualisiert

Ändern sich die persönlichen Verhältnisse einer mitarbeitenden Person, kann dies Auswirkungen auf die Quellensteuer haben. Mit den «QST Mutationsgründen (EMA)» in der Lohnverarbeitung können Sie die entsprechenden Meldungen erfassen und rückwirkende Korrekturen vornehmen. Daraus entstehende Nachbelastungen oder Gutschriften werden in der aktuellen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Vorgehen

1. Persönliche Änderung prüfen

Prüfen Sie, ob sich die persönlichen Verhältnisse der mitarbeitenden Person geändert haben, zum Beispiel durch:

  • Änderung des Zivilstands;
  • Geburt eines Kindes;
  • Wegfall des Kinderabzuges;
  • Aufnahme oder Ende der Erwerbstätigkeit des Ehepartners;
  • Aufnahme einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung;
  • Änderung des Nebenbeschäftigungsgrades;
  • Wohnsitzwechsel oder Kantonswechsel;
  • weitere quellensteuerrelevante Änderungen.

Weitere Informationen zu den Änderungen, die eine Anpassung des Quellensteuertarifs erforderlich machen können, finden Sie im Beitrag «Wann muss der Quellensteuertarif angepasst werden?».

2. Quellensteuerangaben im Mitarbeiterstamm anpassen

Der Tarifcode und die weiteren Quellensteuerangaben beeinflussen die Höhe des Quellensteuerabzugs. Erfassen Sie deshalb zuerst die neuen Angaben im Mitarbeiterstamm. Diese Angaben bilden die Grundlage für die anschliessende Mutationsmeldung in der Checkliste.

  1. Navigieren Sie zu Mitarbeiterstamm > Lohndaten > Quellensteuer.
  2. Beenden Sie den bestehenden Datensatz mit dem entsprechenden Datum im Feld «Gültig bis».
Bestehenden Datensatz der Quellensteuerangaben beenden
  1. Erstellen Sie mit dem Plus einen neuen Datensatz oder duplizieren Sie den bestehenden Datensatz.
  2. Kontrollieren Sie das Datum im Feld «Gültig ab».
Neuen Datensatz mit den Quellensteuerangaben erstellen
  1. Passen Sie die notwendigen Werte entsprechend der neuen persönlichen Situation an.
  2. Speichern Sie die Änderung mit dem grünen Haken.
Geänderte Quellensteuerangaben speichern

Wichtig: Achten Sie auf die Gültigkeitsdaten. Damit miruSocial die Werte für eine rückwirkende Mutation abfüllen kann, muss im Mitarbeiterstamm ein neuer Datensatz mit den geänderten Quellensteuerangaben vorhanden sein.

3. QST-Mutationsgründe in der Checkliste öffnen

Die Abkürzung EMA bezeichnet die folgenden Meldungsarten:

  • E = Eintritt;
  • M = Mutation;
  • A = Austritt.
  1. Öffnen Sie die Checkliste «Lohnverarbeitung» der aktuellen Lohnperiode.
  2. Öffnen Sie den Prüfpunkt «QST Mutationsgründe (EMA)» mit «Starte Aktion!» oder mit einem Doppelklick.
  3. Wählen Sie die betreffende mitarbeitende Person aus.
  4. Öffnen Sie die Erfassung über die Lupe.
QST Mutationsgründe in der Lohnverarbeitung öffnen

4. Rückwirkende Korrektur erfassen

  1. Klicken Sie auf das Plus, um eine neue Mutationsmeldung zu erfassen.
Neue Quellensteuer-Mutationsmeldung erfassen
  1. Wählen Sie das Jahr und den Monat aus, der angepasst beziehungsweise korrigiert werden muss. Müssen mehrere Monate korrigiert werden, bearbeiten Sie jeden Monat einzeln.
Jahr und Monat der Quellensteuermutation auswählen
  1. Klicken Sie auf «Werte abfüllen». miruSocial berechnet die Korrektur anhand der neu erfassten Quellensteuerangaben.
  2. Speichern Sie den Datensatz mit dem grünen Haken.
Werte für die rückwirkende Quellensteuerkorrektur abfüllen
Rückwirkende Quellensteuerkorrektur speichern

Wichtig: Damit die Werte automatisch abgefüllt werden können, muss vorgängig im Mitarbeiterstamm ein neuer Datensatz mit den entsprechenden Quellensteuerangaben erstellt worden sein.

5. Mutationsgrund erfassen

  1. Klicken Sie im unteren Bereich auf das Plus. Das Plus wird erst aktiv, nachdem Sie die rückwirkende Änderung im vorhergehenden Schritt erfasst und gespeichert haben.
  2. Erfassen Sie den zutreffenden Grund für die Mutation.
Grund für die Quellensteuermutation erfassen
Erfassten Grund der Quellensteuermutation kontrollieren
  1. Speichern Sie die Eingaben mit dem grünen Haken.
Quellensteuermutation abschliessen

6. Lohnabrechnung kontrollieren

Berechnen und kontrollieren Sie anschliessend die Lohnabrechnung der betreffenden Person. Die Korrektur wird in der aktuellen Lohnperiode berücksichtigt.

Eine daraus entstehende Nachbelastung oder Gutschrift wird auf der Lohnabrechnung der aktuellen Lohnperiode ausgewiesen. Bereits erstellte Lohnabrechnungen vergangener Perioden werden dadurch nicht rückwirkend verändert.

Hinweise

Änderungen möglichst zeitnah erfassen

Erfassen Sie Änderungen der persönlichen Verhältnisse möglichst zeitnah, damit grössere Nachbelastungen oder Gutschriften vermieden werden können.

Korrekturen wirken rückwirkend

Wird eine Änderung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst, kann die Quellensteuer für vergangene Lohnperioden nachträglich neu berechnet werden. Müssen mehrere Monate korrigiert werden, ist jeder Monat einzeln zu bearbeiten.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Rückwirkende Korrekturen führen nicht zu einer Änderung bereits erstellter Lohnabrechnungen. Die daraus entstehende Differenz wird in der aktuellen Lohnperiode verrechnet.