In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Abzug der beruflichen Vorsorge (BVG) in miruSocial wieder aktivieren. Damit die bisherige Einstellung erhalten bleibt, wird der bestehende Datensatz der Lohnbestandteile dupliziert und die Änderung mit einem neuen Gültig-ab-Datum erfasst.
Vorgehen
Neuen Datensatz der Lohnbestandteile erstellen
- Öffnen Sie den gewünschten Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie in den Bereich Lohnbestandteile.
- Duplizieren Sie den aktuell gültigen Datensatz.
- Erfassen Sie im duplizierten Datensatz das Datum, im Feld Gültig ab.
BVG-Abzug wieder aktivieren
- Öffnen Sie im duplizierten Datensatz das Raster Lohnpositionen.
- Suchen Sie die Position 550 – Berufliche Vorsorge.
- Öffnen Sie die Position mit dem Bleistift-Symbol.
- Wählen Sie anstelle der Subposition 101 – Nicht pflichtige Arbeitnehmer die passende Subpositionsnummer gemäss dem gültigen BVG-Plan.
- Speichern Sie die Änderung mit dem grünen Haken.
- Speichern Sie anschliessend den duplizierten Datensatz der Lohnbestandteile.
BVG-Abzug kontrollieren
Berechnen Sie die Lohnabrechnung der betroffenen Person neu und kontrollieren Sie, ob der BVG-Abzug ab dem gewählten Gültig-ab-Datum korrekt ausgewiesen wird.
Weitere Informationen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die betroffene Person der beruflichen Vorsorge unterstellt ist, lesen Sie den Beitrag «Wie überprüfe ich, ob ein Mitarbeitender pensionskassenpflichtig (BVG) ist?».
Müssen bereits abgerechnete BVG-Prämien nachträglich korrigiert werden, verwenden Sie zusätzlich den Beitrag «Wie korrigiere ich rückwirkend BVG-Prämien?».