In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Abzug der beruflichen Vorsorge (BVG) in miruSocial wieder aktivieren. Dies gilt sowohl nach einer BVG-Beitragsbefreiung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit als auch für Mitarbeitende, die bisher als nicht BVG-pflichtig erfasst waren und neu BVG-pflichtig sind.
Damit die bisherige Einstellung erhalten bleibt, wird der bestehende Datensatz der Lohnbestandteile dupliziert und die Änderung mit einem neuen Gültig-ab-Datum erfasst. Nach einer Beitragsbefreiung beachten Sie für den Beginn der erneuten Beitragspflicht die Angaben auf den Beitragsabrechnungen der Pensionskasse.
Vorgehen
Neuen Datensatz der Lohnbestandteile erstellen
- Öffnen Sie den gewünschten Mitarbeitenden im Mitarbeiterstamm.
- Wechseln Sie in den Bereich Lohnbestandteile.
- Duplizieren Sie den aktuell gültigen Datensatz.
- Erfassen Sie im duplizierten Datensatz im Feld Gültig ab das Datum, ab dem der BVG-Abzug gelten soll.
BVG-Abzug wieder aktivieren
- Öffnen Sie im duplizierten Datensatz das Raster Lohnpositionen.
- Suchen Sie die Position 550 – Berufliche Vorsorge.
- Öffnen Sie die Position mit dem Bleistift-Symbol.
- Wählen Sie die passende Subpositionsnummer gemäss dem gültigen BVG-Plan. Ersetzen Sie dabei je nach bisheriger Einstellung:
- 102 – PK-Befreiung bei AUF > 90 Tage, wenn die Beitragsbefreiung endet.
- 101 – Nicht pflichtige Arbeitnehmer, wenn die betroffene Person neu BVG-pflichtig ist.
- Bestätigen Sie die Änderung mit OK.
- Speichern Sie anschliessend den duplizierten Datensatz der Lohnbestandteile.
BVG-Abzug kontrollieren
Berechnen Sie die Lohnabrechnung der betroffenen Person in der offenen Lohnperiode neu und kontrollieren Sie, ob der BVG-Abzug ab dem gewählten Gültig-ab-Datum korrekt ausgewiesen wird.
Weitere Informationen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die betroffene Person der beruflichen Vorsorge unterstellt ist, lesen Sie den Beitrag «Wie überprüfe ich, ob ein Mitarbeitender pensionskassenpflichtig (BVG) ist?».
Möchten Sie eine BVG-Beitragsbefreiung erfassen oder bereits abgerechnete BVG-Prämien nachträglich korrigieren, lesen Sie den Beitrag «Wie erfasse ich die BVG-Beitragsbefreiung und korrigiere BVG-Prämien?».