Bei einem variablen Lohnsystem stellt sich häufig die Frage, wie die Lohnfortzahlung gemäss Artikel 8 L‑GAV korrekt berechnet wird. Dieser Beitrag erklärt, welche Lohnbestandteile berücksichtigt werden und wie die Berechnungsgrundlage für die 88‑%‑Lohnfortzahlung entsteht. So stellen Sie sicher, dass die Auszahlung korrekt und nachvollziehbar erfolgt.
Was gilt als Berechnungsgrundlage?
Gemäss Artikel 8 L‑GAV basiert die Lohnfortzahlung für Stundenlöhner:innen auf dem durchschnittlichen Bruttolohn der maximal letzten 12 Monate. Dazu gehören alle regelmässigen und variablen Lohnbestandteile.
Diese Lohnbestandteile sind relevant:
- Ausbezahlter Stundenlohn
- Regelmässige variable Lohnteile (z. B. Zuschläge, Provisionen, Schichtzulagen)
- Ferien- und Feiertagsentschädigungen
- Erster Monatslohn (anteilig, falls vertraglich geschuldet)
Nicht berücksichtigt werden unregelmässige oder ausserordentliche Zahlungen (z. B. Bonus).
Überprüfung
- Relevante Lohnbestandteile
- Ermitteln Sie alle ausbezahlten Lohnpositionen der letzten 12 Monate, die in die Berechnung eingehen.
- Durchschnittslohn berechnen
- Addieren Sie alle relevanten Lohnbestandteile und dividieren Sie die Summe durch 360.
- Lohnfortzahlung berechnen
- Wenden Sie auf den durchschnittlichen Monatslohn den L‑GAV‑Satz von 88 % an.
Beispiel
Der Mitarbeitende erkrankt im September 2025 für 14 Tage.
Der Mitarbeitende hat in den letzten 12 Monaten Fr. 11'080.10 verdient (Stundenlohn + weitere Positionen).
Dies ergibt einen Tageslohn von Fr. 30.78 (Fr. 11'080.10/360).
Zu überprüfen bei der Lohnabrechnung unter Lohnoptionen
Der Mitarbeitende ist in diesem Monat 14 Tage krank.
14 x Fr. 30.78 = Fr. 430.90 * 88% = Fr. 379.20 Lohnfortzahlung