Wie erfasse ich die Lohnfortzahlung bei Unfall?

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) deckt die Risiken bei Berufs-, Nichtberufsunfalls und bei Berufskrankheiten. Sie übernimmt die Heilungskosten, ersetzt Lohnausfälle, zahlt Invaliden- und Hinterlassenenrenten.

Berufsunfälle sind Unfälle, die sich im Betrieb, während der Pause und auf dem direkten Arbeitsweg ereignen (Art. 7 UVG). Nichtberufsunfälle sind Unfälle in der Freizeit (Art. 8 UVG).

Teilzeitarbeitnehmende, die weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber tätig sind, sind nur gegen Berufsunfall obligatorisch zu versichern.

Bei unbezahltem Urlaub oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt für den Nichtberufsunfall eine Weiterversicherung von 31 Tagen. Die Unfalldeckung muss durch den ausgetretenen Mitarbeitenden in die Krankenkasse eingeschlossen oder mittels Abredeversicherung für höchstens 6 Monate verlängert werden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Mitarbeitenden darauf hinzuweisen.

Durch die Unfallversicherung entfällt eine Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden und deren Folgen weitgehend. Der Arbeitgeber hat neben den 2 Tagen Wartefrist nur in folgenden zwei Fällen eine eine Lohnfortzahlungspflicht über die UVG-Leistungen hinaus wahrzunehmen:

  1. Beim Berufsunfall eines Arbeitnehmenden mit Unterstützungspflichten ist der Arbeitgeber verpflichtet den vollen Bruttolohn während der Dauer gemäss Berner Skala weiterzuzahlen (Art. 25 Abs. 3 L-GAV). Für die zusätzlichen Leistungen gemäss L-GAV kann eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
  2. Der vereinbarte Bruttolohn übersteigt den UVG-Maximallohn.

Die Versicherungsleistungen müssen durch den Arbeitgeber bevorschusst werden.

Erfassung der Unfalltage

  1. Öffnen Sie beim betroffenen Arbeitnehmenden den Menupunkt «Absenzen / Dienste» im Mitarbeiterstamm oder in der Checkliste Lohnverarbeitung
  2. Mit Klicken auf das Symbol «+» erstellen Sie eine neue Erfassungsmakse
  3. Tragen Sie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit nach den Angaben des Arztzeugnisses bzw., wenn kein Arztzeugnis vorhanden ist, gemäss der effektiven Absenz ein.
  4. Unter Bemerkung empfehlen wir Ihnen zu Vermerken, ob ein Arztzeugnis vorhanden ist oder nicht.
  5. Wählen Sie die Abwesenheitsart «Unfall» aus
  6. Wählen Sie bei einem Berufsunfall mit Unterstützungspflicht die Abwesenheitsart «BU unterstützungspflichtig» bei Nichtberufsunfällen oder einem Berufsunfall ohne Unterstützungspflicht «NBU oder BU ohne Unterstützungspflicht» aus.
  7. Wählen Sie den Zeitraum der Abwesenheit aus. Bei Teilzeitarbeitsunfähigkeit ist dies entweder der Vormittag oder der Nachmittag. Setzen Sie den Arbeitsunfähigkeitgrad gemäss Arztzeugnis ein. Wenn das Feld leer gelassen wird, gilt eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit.
  8. Markieren Sie «Einträge im Dienstplan überschreiben»
    M_Unfall_1.__Absenzen_Dienste.png

Anzeige und Berechnung des Lohnersatzes bei Unfall

Die unter «Absenzen / Dienste» erfassten Angaben werden auf den aktuellen Lohnmonat abgegrenzt und direkt in der Lohnabrechnung angezeigt. Der Lohn fliesst gemäss Vorgaben von Art. 25 L-GAV in die Lohnabrechnung. Teilzeitarbeitsunfähigkeiten werden auf ganze Tage umgerechnet, Beispiel: 10 Tage à 50% arbeitsunfähig werden in der Lohnabrechnung als 5 Tage Unfall angezeigt.
M_Unfall_2._Berechnung_Lohnersatz.png

Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten bitten wir Sie, das Merkblatt «Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall» der Pensionskasse sowie, falls Familienzulagen ausgerichtet werden, die Rückseite des Zulagenentscheids zu berücksichtigen.

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