Art. 15 L-GAV: Überzeitarbeit nach Arbeitsgesetz liegt vor, wenn der Mitarbeitende über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich 50 Stunden gemäss Art. 9 Arbeitsgesetz hinaus Arbeit leistet. Leistet der Mitarbeitende Überzeitarbeit, ist für die Überzeitarbeit ein Lohnzuschlag von wenigstens 25% auszurichten.
Schritt für Schritt Anleitung
Öffnen sie in MiruSocial den Menüpunkt Lohnabrechnung
- Wählen Sie Stundenkontrolle täglich
- Gehen Sie auf den letzten Tag des Monats
- Wechseln Sie auf Listenansicht
- Klicken Sie auf den Bleistift
- Wechseln Sie auf Übersicht
- Klicken Sie auf das Plus
- Unter Art Detail. wählen Sie "Ausb. Überzeit" aus
- Tragen Sie unter Wert die Anzahl Stunden ein, die Sie zu 125% ausbezahlen möchten
- Quittieren Sie den Eintrag mit dem grünen Haken
- Bestätigen Sie mit OK
Auf der Lohnabrechnung ist nun der eingegebene Wert unter Position 55/3 ersichtlich