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Wie wird die Überzeit ausbezahlt?

  • Aktualisiert

Art. 15 L-GAV: Überzeitarbeit nach Arbeitsgesetz liegt vor, wenn der Mitarbeitende über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von grundsätzlich 50 Stunden gemäss Art. 9 Arbeitsgesetz hinaus Arbeit leistet. Leistet der Mitarbeitende Überzeitarbeit, ist für die Überzeitarbeit ein Lohnzuschlag von wenigstens 25% auszurichten.

Schritt für Schritt Anleitung

Öffnen sie in MiruSocial den Menüpunkt Lohnabrechnung

 

  1. Wählen Sie Stundenkontrolle täglich
  2. Gehen Sie auf den letzten Tag des Monats
  3. Wechseln Sie auf Listenansicht
  4. Klicken Sie auf den Bleistift

 

  1. Wechseln Sie auf Übersicht
  2. Klicken Sie auf das Plus 

 

  1. Unter Art Detail. wählen Sie "Ausb. Überzeit" aus
  2. Tragen Sie unter Wert die Anzahl Stunden ein, die Sie zu 125% ausbezahlen möchten
  3. Quittieren Sie den Eintrag mit dem grünen Haken
  4. Bestätigen Sie mit OK

 

Auf der Lohnabrechnung ist nun der eingegebene Wert unter Position 55/3 ersichtlich