Warum können abgeschlossene Lohnperioden nicht mehr korrigiert werden?

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Technische Einschränkungen und ihre Auswirkungen

In der Vergangenheit war es möglich, Fehler in der Lohnabrechnung auch nach Abschluss der Lohnperiode nachträglich zu korrigieren. Der Lohnlauf musste und konnte zurückgesetzt werden und die erforderlichen Anpassungen in der betreffenden Lohnperiode vorgenommen werden.  

Durch die zunehmend engeren Anbindungen an das ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren) sowie an weitere Informatiksysteme ist ein abgeschlossener Lohnlauf definitiv und die abgelaufenen Lohnabrechnungen können nicht wieder geöffnet und korrigiert werden.

Neu gilt: Fehler, die nach Abschluss einer Lohnperiode festgestellt werden, müssen daher innerhalb des aktuellen Lohnmonats korrigiert werden.

Unsere Empfehlung: Um eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen, empfehlen wir, den Lohnmonat nicht unmittelbar nach der Lohnzahlung zu schliessen. Es empfiehlt sich, die Lohnperiode noch wenige Tage offen zu lassen und dann abzuschliessen. Sollten Sie auf Fehlermeldungen stossen, kontaktieren Sie uns, bevor sie die Lohnperiode abschliessen.

Die Übermittlung der Quellensteuer per ELM empfehlen wir erst unmittelbar vor der Lohnverarbeitung des Folgemonats abzuschliessen. So bleibt Zeit, um eventuelle Anpassungen vorzunehmen und Fehler zu beheben.

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