Gegenüber den Quellensteuerämtern ist der Arbeitgebende der Schuldner der steuerbaren Leistung. Die SSL-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation des Arbeitgebenden im Verarbeitungsprozess der Quellensteuerabrechnung und kann beim zuständigen Quellensteueramt angefordert werden.
Wenn Sie eine kantonale Steuerverwaltung kontaktieren möchten, finden Sie hier die Organisationsübersicht der einzelnen Kantone im Bereich der Quellensteuer sowie die Links zu den kantonalen Steuerverwaltungen.