Unter Arbeitszeitangaben werden die vertraglich festgelegte Arbeitszeit und die definierten Ansprüche auf Freizeit definiert.
Ferienanspruch und -bezug Art. 17 L-GAV
Wie hoch ist der Ferienanspruch?
| Jahr | Monat | In % vom Lohn nur bei Aushilfen zulässig |
|||
| 35 | Tage | 2.92 | Tage | 10.65 | % |
Wann dürfen Ferien abgegolten werden?
Gemäss Art. 329d OR dürfen Ferien nicht durch Geldleistungen abgegolten werden. Dieses Abgeltungsverbot ist zwingend. Hiervon gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Bei sehr kurzem Arbeitseinsatz
- Bei unregelmässigen Arbeitseinsätzen (Aushilfen)
Aus formeller Sicht muss beachtet werden, dass der Lohnzuschlag von 10.65% sowohl auf dem Arbeitsvertrag als auch auf jeder einzelnen Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen werden muss.
Wie ist Nachtarbeit definiert Art. 17b ArG ?
Die Nachtarbeit wird unter «Blockzeiten» erfasst und ist wie folgt zu vergüten :
- Vorübergehende Nachtarbeit mit einem Lohnzuschlag von 25 %.
Die Nachtarbeit dauert max. 3 Monate - Regelmässige oder dauernde Nachtarbeit mit einem Lohnzuschlag von 10%
Der Arbeitnehmende leistet abend und morgens höchstens eine Stunde in der Nachtarbeitszeit - Regelmässige oder dauernde Nachtarbeit mit einem Zeitzuschlag von 10%
Die Zeitgutschrift ist innerhalb eines Jahres zu kompensieren
Wie werden die Arbeitszeitangaben im Mitarbeiterstamm erfasst?
Anstellung im Monatslohn
- Auswahl zwischen Mitarbeitenden und Direktion
- Auswahl zwischen «ohne Stundenkontrolle» bei basic und extra und
«Tägliche Eingabe» bei total - Wahl der Stundenformel gemäss wöchentlicher Arbeitszeit gemäss L-GAV und Vertragsart (Voll- bzw. Teilzeitmitarbeiter oder Kadervertrag)
- Bei Monatslöhnern Auswahl 1 - 4 möglich
- Bei den Produkten total wählen Sie die automatische Auszahlung der Saldi bei Austritt, bei Kadermitarbeitenden die Auswahl 2.
- Das Pensum ist für die Berechnung der täglichen Sollstunden zu erfassen.
Teilzeitmitarbeitende und Spezialfall Aushilfen im Stundenlohn
- Auswahl «mit Ferienkontrolle». Die Ferien werden bei Teilzeitmitarbeitenden bei Bezug entschädigt oder
Auswahl «ohne Ferienkontrolle». Der Ferienanspruch wird bei Aushilfen monatlich als Lohnzuschlag entschädigt (Aktivierung unter Lohnbestandteile > Lohnpositionen > Lohnschema) - Auswahl zwischen «Monatstotal» bei basic und extra und
«Tägliche Eingabe» bei total - Aushilfen im Stundenlohn anwählen
- Bei Stundenlöhnern Auswahl 11 - 24 möglich
- Bei Stundenlöhnern gibt es keine Stunden-, Ferien- und Ruhetagesaldi. Das Feld kann leer gelassen werden.
- Das Pensum ist für die Berechnung der täglichen Sollstunden zu erfassen.