Wie ist das Monatsblatt zur Arbeitszeitkontrolle aufgebaut?

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Das Monatsblatt zur Arbeitszeitkontrolle wird im Hauptmenu Auswertungen unter «Auswertungen Arbeitszeit» erzeugt.

Wir empfehlen Ihnen, im Register «Monatsblatt» folgende Werte zu aktivieren:

Das «Monatsblatt» ist in folgende 3 Übersichten unterteilt:

1) Übersicht Abwesenheitstage

Für «Frei» (Ruhetage), «Ferien» und «Feiertage» wird bei den Mitarbeitenden mit aktivierter Arbeitszeitkontrolle der Saldo berechnet:

Vortrag (Saldo vom Vormonat) + Soll (Anspruch) - Ist (Bezug) + Kompensation/Zus. Tage = Saldo

Darunter werden die Anzahl Tage für Erwerbsunfähigkeiten angezeigt.

2) Übersicht Arbeitszeit detailliert pro Tag

M: Manuelle Anpassung der Arbeitszeit 
N: Nacharbeit
Die Anwesenheitszeiten werden in Normalschrift und die Pausen in Kursivschrift ausgewiesen. 

Brutto (Anwesenheitszeit) - Pausen = Netto
Netto (Normal- + Nachtarbeit) + Zeit-Zuschlag Nachtarbeit = Total (Ist-Stunden)

3) Übersicht Stunden

Die Sollarbeitszeit wird kalendertaggenau aufgrund der vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit gemäss L-GAV berechnet. Die Sollarbeitszeit wird pro Woche und nicht pro Tag gerechnet. Jede Woche hat somit grundsätzlich dieselbe Sollarbeitszeit, unabhängig von den gewährten Ruhe- und Kompensationstagen. Daraus leiten sich folgende Tageswerte (Art. 15 L-GAV) ab:

TagNormalbetrieb
42 Std./Wo
Saisonbetrieb
43.5 Std./Wo
Kleinbetrieb
45 Std./Wo
 
Kalendertag

 
6 Std.6.21 Std.6.43 Std.

Wöchentliche Arbeitszeit : 7 Tage

Frei-/Ruhetage und Frei

(Kompensation)-Tage sind in der wöchentlichen Sollarbeitszeit enthalten.
 

Ferien- 6 Std.- 6.21 Std.- 6.43 Std.

Bezahlte Abwesenheitstage

Keinen Anspruch auf Ruhetage


 

 

 

 

 

Krankheit- 6 Std.- 6.21 Std.- 6.43 Std.
Unfall- 6 Std.- 6.21 Std.- 6.43 Std.
Militär, Zivildienst, Zivilschutz- 6 Std.- 6.21 Std.- 6.43 Std.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub- 6 Std.- 6.21 Std.- 6.43 Std.
Feiertag- 8.4 Std.- 8.7 Std.- 9 Std.

Bezahlte Abwesenheitstage

Anspruch auf 2 Ruhetage pro Woche


 

 

 

Schule (Lernende)- 8.4 Std.- 8.7 Std.- 9 Std.
Bezahlte arbeitsfreie Tage (Art. 20 L-GAV)
 
- 8.4 Std.- 8.7 Std.- 9 Std.

Der Stundensaldo berechnet sich somit:

Vortrag (Saldo vom Vormonat) + Sollstunden - Ist-Stunden = Saldo (Überstunden inkl. Überzeit)

Entstehung von Überzeit und Zusammensetzung der Überstunden gemäss Vorgaben L-GAV

Als Überzeit gelten die wöchentlichen Ist-Stunden, welche die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten. Die Überzeit wird jeweils pro Kalenderwoche (Montag - Sonntag) ermittelt.

Überstunden werden einerseits aus nicht bezogenen Ruhetagen und andererseits aus entstandenen Mehrstunden an Arbeitstagen generiert und monatlich ermittelt. Im Überstundensaldo ist der Überzeitsaldo inkludiert.

Wenn die monatlichen Ist-Stunden kleiner als die Sollarbeitszeit sind, werden Überstunden abgebaut. Sind darin Saldi für Überzeit enthalten, werden diese zuerst kompensiert.

Die Kompensation der Überzeit ist standardmässig hinterlegt. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem betroffenen Mitarbeitenden nötig. Prüfen Sie deshalb vorgängig, ob diese vorliegt. Die Musterverträge GastroSuisse beinhalten die Einverständniserklärung im Punkt 5c). 

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