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Wie kann überprüft werden, ob der L-GAV-Vollzugskostenbeitrag für das aktuelle Jahr abgezogen wurde?

  • Aktualisiert

In miruSocial können Sie überprüfen, ob der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag für einen Mitarbeitenden im aktuellen Kalenderjahr bereits berücksichtigt wurde.

Vorgehen

1. Auswertung erstellen

Erstellen Sie in miruSocial die entsprechende Auswertung, um zu überprüfen, ob der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag im aktuellen Jahr bereits abgezogen wurde.

Auswertung zur Kontrolle des L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrags in miruSocial

2. Betrag kontrollieren

Kontrollieren Sie, ob der ausgewiesene Beitrag zur Anstellung des Mitarbeitenden passt.

Wie hoch der Beitrag sein muss, erfahren Sie im Beitrag «Wie wird der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag berechnet?».

Wenn der Beitrag nicht korrekt ist

Wurde ein falscher Betrag abgezogen oder muss ein Beitrag zurückerstattet werden, korrigieren Sie diesen gemäss dem Beitrag «Wie korrigiere oder erstatte ich L-GAV-Beiträge?».

Hinweis

Prüfen Sie den L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag insbesondere vor dem Jahresabschluss, damit notwendige Korrekturen noch in der laufenden Lohnverarbeitung vorgenommen werden können.