In miruSocial können Sie überprüfen, ob der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag für einen Mitarbeitenden im aktuellen Kalenderjahr bereits berücksichtigt wurde.
Vorgehen
1. Auswertung erstellen
Erstellen Sie in miruSocial die entsprechende Auswertung, um zu überprüfen, ob der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag im aktuellen Jahr bereits abgezogen wurde.
2. Betrag kontrollieren
Kontrollieren Sie, ob der ausgewiesene Beitrag zur Anstellung des Mitarbeitenden passt.
Wie hoch der Beitrag sein muss, erfahren Sie im Beitrag «Wie wird der L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag berechnet?».
Wenn der Beitrag nicht korrekt ist
Wurde ein falscher Betrag abgezogen oder muss ein Beitrag zurückerstattet werden, korrigieren Sie diesen gemäss dem Beitrag «Wie korrigiere oder erstatte ich L-GAV-Beiträge?».
Hinweis
Prüfen Sie den L-GAV-Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag insbesondere vor dem Jahresabschluss, damit notwendige Korrekturen noch in der laufenden Lohnverarbeitung vorgenommen werden können.