Damit bei einer Arbeitsunfähigkeit der korrekte Bruttolohn berechnet wird, sind die Grundeinstellungen im "Mitarbeiterstamm" unter "Lohnbestandteile/Bruttolohn" wie folgt vorzunehmen:
Stundenlöhner:
1 = Vormonat gem. L-GAV: "Bei variablen Löhnen und unregelmässigem Arbeitspensum ist vom Durchschnittslohn der vorangehenden Anstellungsdauer, höchstens aber von 12 Monaten auszugehen (Art. 8/2 L-GAV)."
Monatslöhner:
2 = Festlohn aktueller Monat - Art. 8/1 L-GAV
Hinweis: Siehe auch im Schulungshandbuch Punkt 3.8 Lohnbestandteile Punkt 5